Essenzielle Versicherungen für Bauträger & Generalübernehmer
Wohnquartiere, Bürokomplexe, ja ganze Stadtteile, Hotelanlagen, Erschließungen von Baugrundstücken, Gewerbeparks, Brücken oder Autobahnen.
Bei komplexen Bauprojekten arbeiten diverse Gewerke unter Zeit- und Kostendruck zusammen.
Nur allein das jeweilige Projekt im Blick behalten, wäre zu kurz gesprungen – wir leisten noch bedeutend mehr.
Unternehmervorsorge
Projektdeckungen (Haftpflicht- & Bauleistung)
Rechtsschutz
D&O-Versicherungen
Cyberversicherung
Modelle zur Personalbindung
Betriebsgebäude & Inventarversicherung
Unternehmervorsorge
Bauträger bauen Häuser. Ihre eigenen! Und das ist auch nur richtig so.
GmbH-Chefs bitte aufgepasst.
Bitte bauen Sie, soviel Sie nur können, und vor allem steuerrechtlich dürfen, noch in einer Parallelwelt auf: Ihrer GmbH!
Keine Häuser, sondern Liquidität, die vor dem Zugriff eines Insolvenzverwalters geschützt ist, Ihre Handelsbilanz nicht berührt, keine lebensbegleitenden Pensionsverpflichtungen Ihrem Nachfolger überhilft, und die Erbschaftssteuer Ihrer Hinterbliebenen zu jedem Zeitpunkt reduziert. Erheblich.
Wie das geht? Jedenfalls nicht in dieser kurzen Abhandlung, und ganz sicher nicht mit Versicherungen.
In jedem Fall aber wird es erhebliches Kapitalvermögen sein können, daß im Auszahlungszeitpunkt nur einem zusteht.
On top wird der Auszahlungszeitpunkt Ihrer GmbH, und ganz besonders Ihrem Nachfolger noch einen weiteren Vorteil verschaffen: Ein im Einzelfall bis zu 6-stelliges Steuergeschenk.
Denkt man das zu Ende, kann ein florierendes Unternehmen sogar mit einem „steuerlichen“ Verlustvortrag verkauft, oder dem Nachfolger übergeben werden.
Was das wiederum bedeutet, dürfte jedem von Ihnen klar sein.
Wir denken, dieser Überlegung gehört die Zukunft der Unternehmervorsorge, und wir haben das alles zu Ende gedacht.
Nichts für schwache Nerven, nichts für Hasenfüße, auch nichts für Ihre Steuerberater, die lehnen das vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit derartigen Modellen größtenteils ab.
Im Gegensatz dazu wenden Industrieunternehmen das Thema schon jetzt im großen Stil an, und die Begründung, die könnten sich das ja auch leisten, ist schlichtweg falsch.
Es ist neu. Es ist böse formuliert, eine Erfindung der steuerverschiebenden Wirtschaft.
Wie empfinden Sie eigentlich Steuerzahlungen ? Hat irgendjemand mit Ihnen Mitleid, oder gewährt Ihnen Aufschub?
Alles eine Frage der Perspektive. Wenn Sie mehr über unsere Perspektive wissen wollen: Anruf oder E-Mail genügt. Sie entscheiden!
Projektdeckungen (Haftpflicht & Bauleistung)
Wir halten viel davon, die Bereiche Haftpflicht- und Bauleistung in Kombinationspolicen abzusichern. Hiermit kann für alle am Bau Beteiligten einheitlicher Versicherungsschutz entstehen. Sie senken Kosten, den administrativen Aufwand, und verbessern gleichzeitig den Versicherungsschutz.
Baustein Haftpflicht
Hier kombinieren wir alle Haftpflichtversicherungen, die bei Ihren Bauprojekten essentiell sind: U.a.
- Nachbesserungsbegleitschäden inklusive Beschädigung der eigenen Leistung und Produktionsausfall
- Schäden an vom Auftraggeber oder Bauherrn gestellten Materialien
- Schäden durch Flugdrohnen
- Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, -geräten und sonstigen beweglichen Sachen
- Finanziellen Schäden durch zusätzliche Aus- und Einbaukosten bei man- gelhaften zugekauften Erzeugnissen Dritter
- Beteiligung der Versicherten an Bauträger, Generalübernehmer, Bauherren
Baustein Bauleistung
- Schäden nach außergewöhnlichem Hochwasser
- Schäden durch Sabotage oder Graffiti
- Dekontaminations- und Entsorgungsarbeiten
- Sachen im Gefahrenbereich
- Sachschadenbedingte Mehrkosten
- Gerüste sowie Baustelleneinrichtungen
- optional versicherbar: Diebstahl von Baustellenmaterial bei professioneller Überwachung
Leistungserweiterungen
- Digitale Plattformen mitversichert (z.B. BIM)
- Nachhaftung teilweise unbegrenz
- Bauzeitverlängerung
- Regressverzicht im Schadenfall
- Individuelle Zusatzleistungen – z.B. ausgeweitete Planungs-Haftpflicht
D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern
Es betrifft immer die Fremdgeschäftsführer, die Vorstände, Aufsichtsräte und Prokuristen.
Menschen machen Fehler
Eine D&O-Versicherung hat existenzielle Bedeutung. Für die Gesellschaft, als auch die versicherten Organe.
Nicht selten liegen Fehler dieser Entscheidergruppe im 6-7 stelligen Euro-Bereich.
Zu teuer, oder falsch bestellte Dienstleister, grob fehlerhafte Kalkulation, unterlassene Teilnahme am Wettbewerb, unzureichend geprüfte Verträge, Terminversagen, die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.
Eine D&O-Police kann Existenzen sichern, ist doch ihre Aufgabe der Schutz des Gesellschaftsvermögens, und die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.
Aus Sicht des den Fehler verursachenden geht es dann auch darum, dessen Privatvermögen zu schützen, denn die Person haftet, Ihre rechtlichen Fundstellen wären die §§ 43 GmbHG oder 91 AktG, wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung dessen.
Wir verfügen im D&O-Bereich über den gesamten Markt, jedoch nur weniger Anbieter eignen sich wirklich.
Wenn Sie eine D&O-Police unterhalten prüfen wir die gerne, die unterscheiden sich wie Erde und Mond. Sowohl im Preis, als auch in der Leistung.
Wenn Sie grundsätzliches Interesse an einer derartigen Police haben kommen Sie einfach auf uns zu, völlig egal, ob es sich um eine kleine GmbH, oder eine große AG dreht.
Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, daß es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht?
Unabhängig davon, daß sich viele UnternehmerInnen darüber Gedanken machen, eine zu kaufen trifft leider auf extrem viele, inhabergeführte Unternehmen zu, daß selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil vielleicht Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, und es deshalb von vornherein ausschließt. Schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben, im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen.
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice.
Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke. Nicht nur die Hardware, ganze Maschinenparks können substanziell und irreparabel betroffen sein, ein Betriebsstillstand ist im worst-case die unmittelbare Folge.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!
Gebäude-/Inventar-/Ertragsausfallversicherungen
Wenn Sie bereits über ein Betriebsgebäude verfügen, in jedem Fall aber Inventar besitzen ist schon einmal erhebliches Betriebsvermögen entstanden. Mit entsprechendem Umsatz wissen Sie, welche Konsequenzen der Umsatzausfall haben kann, wenn Ihr Firmensitz untergeht.
Ob Sie es glauben oder nicht: In der Breite des Marktes läuft in diesen Sparten so gut wie alles schief.
Wer hat eigentlich, und vor allem wann letztmals diese Werte ermittelt? Und vor allem wie?
In mehr als 30 Jahren Berufserfahrung haben wir in 9 von 10 Fällen Unterversicherung aufgedeckt, und nachgewiesen. Im Schadensfall hat bisher kein einziges unserer Unternehmensmandate eine Leistungskürzung hinnehmen müssen, darauf sind wir stolz.
Wir werden an dieser Stelle nicht aus dem Nähkästchen plaudern, vielleicht nur ein paar Hinweise:
Die sachgerechte Summenermittlung Ihres Inventars, oder der korrekten Versicherungssumme im Bereich der Betriebsunterbrechung benötigen im Gegensatz dazu die Fähigkeit, Teile Ihrer Bilanz, Ihrer GuV, und Ihres Anlagenverzeichnisses korrekt zu interpretieren.
Und was macht der Markt? Aufseiten der Berater leider nur allzu oft die Frage: „Wieviel haben Sie denn so?“ Wird z.B. auch die Frage gestellt, wieviel Original-Akten, Urkunden und Verträge schon gesetzlich in Papierform vorliegen, und somit bei Ihnen gelagert werden müssen, und was der Spaß kostet, die nach einem Brand- oder Wasserschaden wieder herzustellen?
Aufseiten der Versicherer gar keine (Rück-) Frage – im Gegenteil, die freuen sich auf Sie.
Weil im Schadensfall, neben der Anrechnung einer Unterversicherung, noch zig weitere Fallen gestellt werden, die Sie mit uns umschiffen können, ja sogar müssen.
Wer hier zu spät oder nicht handelt, den bestraft das Leben. Rein statistisch ist jeder von Ihnen alle 10 Jahre von einem existenzvernichtenden Großschaden betroffen.
Seien sie bitte gewarnt: Versicherer machen keine Gefangenen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Firmen - Rechtsschutzversicherung
Nur „nice-to-have“, oder zwingend notwendiger Teil der unternehmerischen Risikoabsicherung?
Viele UnternehmerInnen halten das für einen unnötige Geldausgabe, oder wiegen sich allein mit der Meinung, „man habe ja eine“, in Sicherheit.
Beides ist mit Sicherheit falsch!
Fragen Sie doch einfach mal nach? Wer z.B. verklagt Ihre Versicherer, wenn die nicht, oder nur vollkommen ungenügend zahlen wollen? Was denken Sie, welche Augenhöhe Sie bei Totalschäden allein damit erreichen?
Wer bezahlt Ihnen den vorprozessualen Streit mit dem Finanzamt, wenn die Ihnen einen falschen Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid vorlegen?
Wer finanziert die Kosten eines Streits um Ihren gewerblichen Mietvertrag, egal ob als Mieter oder Vermieter, und wer bezahlt Ihnen den Arbeitsrechtsprozess, oder den Stress mit den Behörden um etwa nicht dem Mindestlohngesetz entsprechenden Zahlungen?
Und das sind nur Beispiele.
Wirklich kreuzgefährlich wird es im Strafrecht. Anonyme Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen, kriminalpolizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter nach Arbeitsunfällen, Nettigkeiten wie der Vorwurf unerlaubter Abfallentsorgung, Bestechung, Schwarzgeldannahme, die Liste könnte unendlich fortgeführt werden.
Wer sorgt für den Schutz Ihrer Reputation, die etwa notwendige Pressearbeit, wer übernimmt die Kosten Ihrer, und der Verteidigung Ihrer Mitarbeiter – die bestimmt nicht!
Auch Rechtsschutz hat etwas mit Existenzvorsorge zu tun, erst Recht im inhabergeführten Unternehmen.
Lassen Sie sich beraten, die von uns vielfach vorgefundenen Verträge sind nicht mehr als ein Feigenblatt.
Modelle zur Personalbindung
Personalbindung & Personalgewinnung durch versicherungsbasierte, betriebliche Altersversorgung? Ein weiteres Märchen, und Sie können es vermutlich nicht mehr hören. Wir sorgen dafür, daß der von Ihnen angebotene Arbeitsplatz exakt das ist, was er sein sollte: Unverwechselbar und nicht austauschbar. „Change the game“! Wir zeigen Ihnen wie.
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