Essenzielle Versicherungen für Wohnungsbaugesellschaften
Unser Erfahrungs-Background in der Risikoabsicherung der Immobilienwirtschaft hat dazu geführt, einige Wohnungsbaugesellschaften, auch überregional, betreuen zu dürfen. Vor dem Hintergrund des in öffentlicher Hand, oder in Vereinsbesitz befindlichen Vermögens, liegen strenge Anforderungen an der Qualität unserer Arbeit, wir machen es uns nicht leicht.
Was unterscheidet uns, was machen wir anders, wie tragen wir zu Ihrem Geschäftserfolg bei?
Lesen Sie einfach weiter.
Für eine Wohnungsbaugesellschaft sind folgende Sparten essentiell, was wir anhand von unsererseits tatsächlich regulierten Schäden beweisen können:
Gebäudeversicherung
Cyberversicherung
Rechtsschutzversicherung
Bauleistungsversicherung
Vermögensschadenhaftpflicht
Betriebshaftpflicht
Gebäude-/Inventar-/Ertragsausfallversicherung
D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern
Modelle zur Personalbindung
Die Gebäudeversicherung
Wir liefern nicht einfach nur Gebäudeversicherungen, wir liefern Deckungskonzepte.
Im Pflichtenbuch einer Wohnungsbaugesellschaft gehört der Marktzugang zu den führenden Versicherern der Immobilienwirtschaft schlichtweg dazu, von etwa verpflichtenden, regelmäßigen Ausschreibungen mal ganz abgesehen.
Solange die Schadensverläufe, sowohl in Frequenz als auch Höhe in einem überschaubaren Rahmen bleiben, funktioniert der Markt, Kostensenkungen sind immer möglich.
Wie geht man andererseits mit schadenbelasteten Immobilien um? Wie können Sie verhindern, jährlich Preiserhöhungen allein durch die erhöhten Baukostenindizes an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben zu müssen?
Wie schnell und präzise funktioniert die Schadensregulierung, ist der Berater verfügbar, ist immer und sofort eine Besichtigung des Schadens erforderlich, oder können innerhalb definierter Limits sofortige Reparaturfreigaben erteilt werden, sind etwa Ihre Regiekosten erstattungsfähig?
Reichen im Totalschaden die vereinbarten Deckungsinhalte wirklich aus, welche Konsequenzen hat das für eine Wohnungsbaugesellschaft, wenn dem nicht so ist?
Versicherungsschutz für verwaltete Immobilien ist keine Kleinigkeit, wenn auch im Wettbewerb darum, genau das suggeriert wird.
Speziell Gewerbeimmobilien erfordern Kompetenz, sowohl vom Verwalter, als auch seinen Beratern.
Vor dem Hintergrund zukünftig erheblicher Verwerfungen, z.B. der durch die Erderwärmung völlig veränderten Anforderungen an möglichst CO2-neutrale Immobilien, neuer Baustoffe, neuer, digital gesteuerter Technik, dem Handwerkermangel, teilweise erheblicher, nicht selten fremdfinanzierter Investitionen entstehen auch für die Gestaltung des Versicherungsschutzes Herausforderungen, denen sich eine Wohnungsbaugesellschaft, die Versicherer, insbesondere auch wir uns stellen müssen.
Welche Auswirkungen haben dann z.B. Cyberangriffe auf die Haustechnik, oder die digitalen Verbrauchsmessungen nebst deren Dienstleistern – die ersten Schäden haben wir hier bereits.
Wie wird sich die Frage des Wasserverbrauchs, wie die Frage der Trinkwasserverordnung, wie der Brandschutz sinnvoll lösen lassen, und was präzise sagt der Versicherungsvertrag dazu?
Ihr Branche benötigt keine Versicherungsvermittler, sie benötigen Berater auf Augenhöhe.
Wir beraten seit mehr seit 30 Jahren die Immobilienwirtschaft, und haben in dieser Zeit wirklich alles erlebt. Sie können gerne Ihre Erfahrungen mit unseren teilen. Anruf oder E-Mail genügt.
Firmen - Rechtsschutzversicherung
Nur „nice-to-have“, oder zwingend notwendiger Teil der unternehmerischen Risikoabsicherung?
Viele UnternehmerInnen halten das für einen unnötige Geldausgabe, oder wiegen sich allein mit der Meinung, „man habe ja eine“, in Sicherheit.
Beides ist mit Sicherheit falsch!
Fragen Sie doch einfach mal nach? Wer z.B. verklagt Ihre Versicherer, wenn die nicht, oder nur vollkommen ungenügend zahlen wollen? Was denken Sie, welche Augenhöhe Sie bei Totalschäden allein damit erreichen?
Wer bezahlt Ihnen den vorprozessualen Streit mit dem Finanzamt, wenn die Ihnen einen falschen Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid vorlegen?
Wer finanziert die Kosten eines Streits um Ihren gewerblichen Mietvertrag, egal ob als Mieter oder Vermieter, und wer bezahlt Ihnen den Arbeitsrechtsprozess, oder den Stress mit den Behörden um etwa nicht dem Mindestlohngesetz entsprechenden Zahlungen?
Und das sind nur Beispiele.
Wirklich kreuzgefährlich wird es im Strafrecht. Anonyme Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen, kriminalpolizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter nach Arbeitsunfällen, Nettigkeiten wie der Vorwurf unerlaubter Abfallentsorgung, Bestechung, Schwarzgeldannahme, die Liste könnte unendlich fortgeführt werden.
Wer sorgt für den Schutz Ihrer Reputation, die etwa notwendige Pressearbeit, wer übernimmt die Kosten Ihrer, und der Verteidigung Ihrer Mitarbeiter – die bestimmt nicht!
Auch Rechtsschutz hat etwas mit Existenzvorsorge zu tun, erst Recht im inhabergeführten Unternehmen.
Lassen Sie sich beraten, die von uns vielfach vorgefundenen Verträge sind nicht mehr als ein Feigenblatt.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Sie verwalten überwiegend eigenes, gelegentlich auch fremdes Vermögen. In jedem Fall aber könnte fehlerhaftes Tun oder Unterlassen zu empfindlichen Kosten, in Ihrem Fall überwiegend Eigenschäden führen, solange unmittelbar das Vermögen Ihrer Gesellschaft oder Ihres Vereins betroffen ist.
Was leistet ein derartiger Vertrag:
Versicherungsschutz besteht für pflichtwidrig (fahrlässig oder grobfahrlässig aber nicht vorsätzlich) verursachte Vermögensschäden im Rahmen der zur Erfüllung des Auftrages der Wohnungsbaugesellschaft erforderlichen Verwaltungstätigkeit.
Wie zum Beispiel:
- unrichtige Auskunftserteilung und Beratung,
- unrichtige Auslegung von Vorschriften, Frist- und Terminversäumnisse,
- Verjährenlassen von Ansprüchen,
- falsche Gehalts- und Sozialversicherungsberechnungen oder -abführungen, Fehlüberweisungen etc.
Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Punkt: Versicherungsschutz für Bauvorhaben
In diesem Rahmen besteht Versicherungsschutz auch für die finanzielle und rechtliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben.
D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern
Es betrifft immer die Fremdgeschäftsführer, die Vorstände, Aufsichtsräte und Prokuristen.
Menschen machen Fehler
Eine D&O-Versicherung hat existenzielle Bedeutung. Für die Gesellschaft, als auch die versicherten Organe.
Nicht selten liegen Fehler dieser Entscheidergruppe im 6-7 stelligen Euro-Bereich.
Zu teuer, oder falsch bestellte Dienstleister, grob fehlerhafte Kalkulation, unterlassene Teilnahme am Wettbewerb, unzureichend geprüfte Verträge, Terminversagen, die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.
Eine D&O-Police kann Existenzen sichern, ist doch ihre Aufgabe der Schutz des Gesellschaftsvermögens, und die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.
Aus Sicht des den Fehler verursachenden geht es dann auch darum, dessen Privatvermögen zu schützen, denn die Person haftet, Ihre rechtlichen Fundstellen wären die §§ 43 GmbHG oder 91 AktG, wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung dessen.
Wir verfügen im D&O-Bereich über den gesamten Markt, jedoch nur weniger Anbieter eignen sich wirklich.
Wenn Sie eine D&O-Police unterhalten prüfen wir die gerne, die unterscheiden sich wie Erde und Mond. Sowohl im Preis, als auch in der Leistung.
Wenn Sie grundsätzliches Interesse an einer derartigen Police haben kommen Sie einfach auf uns zu, völlig egal, ob es sich um eine kleine GmbH, oder eine große AG dreht.
Bauleistungsversicherung
Wir sind immer wieder baff erstaunt. Das Risiko ist völlig unterschätzt.
Viele unter Ihnen bauen ständig, und im großen Stil, in jedem Fall sind Sanierungen und Reparaturen Tagesgeschäft.
Wir halten Rahmenverträge vor, die eine Einzelanzeige überflüssig machen, und preislich hoch attraktiv sind,
insbesondere, wenn Altbausubstanz, wie so häufig, mit im Spiel ist, und Ihnen die Verwaltung erheblich entlasten können.
Was leistet ein derartiger Vertrag ?
Eine Allgefahren-Deckung, d.h. Schutz gegen nahezu alle unvorhersehbaren Gefahren wie:
- Diebstahl von eingebauten Gebäudebestandteilen (z.B. Heizkörpern, Thermen usw)
- Glasbruch nach fertigem Einsatz
- Feuer
- Überflutung der Baustelle
Die Versicherungsmöglichkeit von Altbau-Substanz
- gegen Einsturz
- gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie in Folge von Leitungswasser, Sturm und Hagel
Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, daß es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht?
Unabhängig davon, daß sich viele Wohnungsbaugesellschaften darüber Gedanken machen, eine zu kaufen, trifft leider auf extrem viele unter Ihnen zu, daß selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben, im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen.
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes. Wir vermitteln keine Luftnummern.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice. Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Daten werden vernichtet, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke.
Nicht nur die eigene Hardware, ganze, über Sie verwaltete Gebäude- Steuerungssysteme können substanziell und irreparabel betroffen sein, die Unbenutzbarkeit von Gebäuden, der Stillstand darin befindlicher Betriebe können ist im worst-case die unmittelbare Folge sein.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!
Betriebshaftpflichtversicherung
Alle aus Ihren Dienstleistungen resultierenden Personen-, oder Sachschäden fallen auf Sie zurück.
Je umfangreicher Ihr Dienstleistungs-Portfolio, desto höher die Gefahrenlage.
Grauzonen in der Abgrenzung zwischen der Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt es zu vermeiden, die Deckungssummen müssen auskömmlich sein, vor allem sollten die Deckungsinhalte stimmen.
Denken Sie an so einfach Dinge wie den Schlüsselverlust, den Mietsachschaden innerhalb Ihrer Büroräume, den von Ihnen von Ihnen angeblich verursachten Personenschaden durch Vernachlässigung der Schnee- und Eisbeseitigung.
Die Police, und das zeigt sich in der Regulierungspraxis, ist wesentlich häufiger im Einsatz, wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht, und sie ist das Gegenteil von teuer.
Vor allem: Sie hat mit Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung rein gar nichts zu tun!
Lassen Sie sich beraten.
Gebäude-/Inventar-/Ertragsausfallversicherungen
Ob Sie es glauben oder nicht: In der Breite des Marktes läuft in diesen Sparten so gut wie alles schief.
Wer hat eigentlich, und vor allem wann letztmals diese Werte ermittelt? Und vor allem wie?
In mehr als 30 Jahren Berufserfahrung haben wir in 9 von 10 Fällen Unterversicherung aufgedeckt, und nachgewiesen. Im Schadensfall hat bisher kein einziges unserer Unternehmensmandate eine Leistungskürzung hinnehmen müssen, darauf sind wir stolz.
Wir werden an dieser Stelle nicht aus dem Nähkästchen plaudern, vielleicht nur ein paar Hinweise:
Die sachgerechte Summenermittlung Ihres Inventars, oder der korrekten Versicherungssumme im Bereich der Betriebsunterbrechung benötigen im Gegensatz dazu die Fähigkeit, Teile Ihrer Bilanz, Ihrer GuV, und Ihres Anlagenverzeichnisses korrekt zu interpretieren.
Und was macht der Markt? Aufseiten der Berater leider nur allzu oft die Frage: „Wieviel haben Sie denn so?“ Wird z.B. auch die Frage gestellt, wieviel Original-Akten, Urkunden und Verträge schon gesetzlich in Papierform vorliegen, und somit bei Ihnen gelagert werden müssen, und was der Spaß kostet, die nach einem Brand- oder Wasserschaden wieder herzustellen?
Aufseiten der Versicherer gar keine (Rück-) Frage – im Gegenteil, die freuen sich auf Sie.
Weil im Schadensfall, neben der Anrechnung einer Unterversicherung, noch zig weitere Fallen gestellt werden, die Sie mit uns umschiffen können, ja sogar müssen.
Wer hier zu spät oder nicht handelt, den bestraft das Leben. Rein statistisch ist jeder von Ihnen alle 10 Jahre von einem existenzvernichtenden Großschaden betroffen.
Seien sie bitte gewarnt: Versicherer machen keine Gefangenen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Modelle zur Personalbindung
Personalbindung & Personalgewinnung durch versicherungsbasierte, betriebliche Altersversorgung? Ein weiteres Märchen, und Sie können es vermutlich nicht mehr hören. Wir sorgen dafür, daß der von Ihnen angebotene Arbeitsplatz exakt das ist, was er sein sollte: Unverwechselbar und nicht austauschbar. „Change the game“! Wir zeigen Ihnen wie.
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