Essenzielle Versicherungen für Hausverwalter
Wir können Hausverwalter
Schon allein deshalb, weil Ihre Branche eine Reihe von Überschneidungen mit unserer hat.
Genau dieses „Abstrahlen“ vereinfacht es uns, Ihre versicherungsfachlichen, insbesondere aber auch Ihre unternehmerischen Bedürfnisse präzise zu verstehen, und Sie im Geschäftsalltag nicht nur effizient zu beraten, sondern Sie auch unternehmerisch voran zu bringen.
Wie wir das genau machen? Lesen Sie einfach weiter.

Gebäudeversicherungen
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Gebäude-/Inventar-/Ertragsausfallversicherungen
Rechtsschutz
Unternehmervorsorge

Betriebshaftpflichtversicherung
Cyberversicherung
D&O-Versicherungen
Modelle zur Personalbindung
Unternehmenskonten

Unternehmervorsorge
Verwalter verwalten Immobilien. Im Bereich der Unternehmer-Vorsorge gelegentlich sogar Ihre eigenen! Und das ist auch nur richtig so, denn sie verstehen, wann und welche Immobilie Sinn macht, zu kaufen. Wenn Sie bereits Immobilien besitzen, oder noch etwas für die Vorsorge tun wollen, haben wir für GmbH-Chefs etwas Besonderes.
Bitte bauen Sie, soviel Sie nur können, und vor allem steuerrechtlich dürfen, noch in einer Parallelwelt auf: Ihrer GmbH!
Keine Häuser, sondern Liquidität, die vor dem Zugriff eines Insolvenzverwalters geschützt ist, Ihre Handelsbilanz nicht berührt, keine lebensbegleitenden Pensionsverpflichtungen Ihrem Nachfolger überhilft, und die Erbschaftssteuer Ihrer Hinterbliebenen zu jedem Zeitpunkt reduziert. Erheblich.
Wie das geht? Jedenfalls nicht in dieser kurzen Abhandlung, und ganz sicher nicht mit Versicherungen.
In jedem Fall aber wird es erhebliches Kapitalvermögen sein können, daß im Auszahlungszeitpunkt nur einem zusteht: Ihnen!
On top wird der Auszahlungszeitpunkt Ihrer GmbH, und ganz besonders Ihrem Nachfolger noch einen weiteren Vorteil verschaffen: Ein im Einzelfall bis zu 6-stelliges Steuergeschenk.
Denkt man das zu Ende, kann ein florierendes Unternehmen sogar mit einem „steuerlichen“ Verlustvortrag verkauft, oder dem Nachfolger übergeben werden.
Was das wiederum bedeutet, dürfte jedem von Ihnen klar sein.
Wir denken, dieser Überlegung gehört die Zukunft der Unternehmervorsorge, und wir haben das alles zu Ende gedacht.
Nichts für schwache Nerven, nichts für Hasenfüße, auch nichts für Ihre Steuerberater, die lehnen das vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit derartigen Modellen größtenteils ab.
Im Gegensatz dazu wenden Industrieunternehmen das Thema schon jetzt im großen Stil an, und die Begründung, die könnten sich das ja auch leisten, ist schlichtweg falsch.
Es ist neu. Es ist böse formuliert, eine Erfindung der steuerverschiebenden Wirtschaft.
Wie empfinden Sie eigentlich Steuerzahlungen? Hat irgendjemand mit Ihnen Mitleid, oder gewährt Ihnen Aufschub?
Alles eine Frage der Perspektive. Wenn Sie mehr über unsere Perspektive wissen wollen: Anruf oder E-Mail genügt. Sie entscheiden!

Betriebshaftpflichtversicherung
Alle aus Ihren Dienstleistungen resultierenden Personen-, oder Sachschäden fallen auf Sie zurück.
Je umfangreicher Ihr Dienstleistungs-Portfolio, desto höher die Gefahrenlage.
Grauzonen in der Abgrenzung zwischen der Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt es zu vermeiden, die Deckungssummen müssen auskömmlich sein, vor allem sollten die Deckungsinhalte stimmen.
Denken Sie an so einfach Dinge wie den Schlüsselverlust, den Mietsachschaden innerhalb Ihrer Büroräume, den von Ihnen von Ihnen angeblich verursachten Personenschaden durch Vernachlässigung der Schnee- und Eisbeseitigung.
Die Police, und das zeigt sich in der Regulierungspraxis, ist wesentlich häufiger im Einsatz, wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht, und sie ist das Gegenteil von teuer.
Vor allem: Sie hat mit Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung rein gar nichts zu tun!
Lassen Sie sich beraten.

Unternehmenskonto & Kapitalmarkt
Bisweilen werden erhebliche Kapitalrückrücklagen auf klassischen Betriebskonten geparkt. Natürlich sucht der vorsichtige Geschäftsleiter Alternativen, wenn möglich mündelsicher.
Das Zinstief zum einen, und die Inflationsraten zum anderen laufen jedoch diametral gegen diesen strategischen Ansatz. In Wahrheit wird Geld vernichtet – und das jährlich in Größenordnungen.
Ihre EBITs liegen zumeist weit unter dem Kaufkraftverlust, kaum nennenswerte Zinserträge nebst Bankgebühren, von den Einlagesicherungen Ihrer Hausbanken mal ganz abgesehen, knabbern an Ihren Bonitäten, zudem wissen Sie um die langfristig notwendigen Investitionen, die Ihnen die ESG-Kriterien auferlegen werden.
Wir glauben das Ihr Geld vor diesem Hintergrund an den Kapitalmarkt gehört. Und zwar schlau, täglich verfügbar, so risikolos und verwaltungsarm wie nur denkbar.
Etwa alles? Natürlich nicht! Wir halten 20 % dessen als Obergrenze für sinnvoll, und wir halten es für noch sinnvoller, diese 20 % über einen mehrjährigen Prozess in monatlichen Tranchen an den Kapitalmarkt zu bringen. Und das noch mit einem weiteren Vorteil: Dem Steuervorteil.
Letzteren werden Sie mit Einzelinvestments nicht erreichen. Wie betont, wir wollen etwas schlauer sein.
Bitte kommen Sie bei Interesse daran auf uns zu.

Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, daß es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht ?
Unabhängig davon, daß sich viele UnternehmerInnen darüber Gedanken machen, eine zu kaufen trifft leider auf extrem viele, inhabergeführte Unternehmen zu, daß selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil vielleicht Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, und es deshalb von vornherein ausschließt, schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben, im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen.
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes. Wir vermitteln keine Luftnummern.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Ein Hausverwalter z.B. kann diese Zertifizierung als wichtiges Argument gegenüber Neukunden gebrauchen, weil man sich absetzt, und die Problemlage auch erklären kann. Ein echtes Verkaufsargument: Für Sie!
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice.
Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke.
Nicht nur die eigene Hardware, ganze, über Sie verwaltete Gebäude- Steuerungssysteme können substanziell und irreparabel betroffen sein, die Unbenutzbarkeit von Gebäuden, der Stillstand darin befindlicher Betriebe können ist im worst-case die unmittelbare Folge sein.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!

Firmen - Rechtsschutzversicherung
Nur „nice-to-have“, oder zwingend notwendiger Teil der unternehmerischen Risikoabsicherung?
Viele UnternehmerInnen halten das für einen unnötige Geldausgabe, oder wiegen sich allein mit der Meinung, „man habe ja eine“, in Sicherheit.
Beides ist mit Sicherheit falsch!
Fragen Sie doch einfach mal nach? Wer z.B. verklagt Ihre Versicherer, wenn die nicht, oder nur vollkommen ungenügend zahlen wollen? Was denken Sie, welche Augenhöhe Sie bei Totalschäden allein damit erreichen?
Wer bezahlt Ihnen den vorprozessualen Streit mit dem Finanzamt, wenn die Ihnen einen falschen Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid vorlegen?
Wer finanziert die Kosten eines Streits um Ihren gewerblichen Mietvertrag, egal ob als Mieter oder Vermieter, und wer bezahlt Ihnen den Arbeitsrechtsprozess, oder den Stress mit den Behörden um etwa nicht dem Mindestlohngesetz entsprechenden Zahlungen ?
Und das sind nur Beispiele.
Wirklich kreuzgefährlich wird es im Strafrecht. Anonyme Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen, kriminalpolizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter nach Arbeitsunfällen, Nettigkeiten wie der Vorwurf der Vorteilsannahme, Bestechung, Schwarzgeldannahme, die Liste könnte unendlich fortgeführt werden.
Wer sorgt für den Schutz Ihrer Reputation, die etwa notwendige Pressearbeit, wer übernimmt die Kosten Ihrer, und der Verteidigung Ihrer Mitarbeiter – die bestimmt nicht !
Auch Rechtsschutz hat etwas mit Existenzvorsorge zu tun, erst Recht im inhabergeführten Unternehmen.
Lassen Sie sich beraten, die von uns vielfach vorgefundenen Verträge sind nicht mehr als ein Feigenblatt.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eigentlich stehen Sie immer vor der Existenzfrage, wenn man sich das, je nach Verwaltervertrag, oder der hinlänglich bekannten Rechtsprechung, erhebliche Risiko Ihres Tuns oder Unterlassens bewusst macht.
Erwarten Sie von Ihren Auftraggebern Nachsicht ?
Fehlberatung, das Fristenversäumnis, verlorene Dokumente, die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, Projektverzögerungen, beschäftigte Hausmeister, die Liste ist beinahe endlos, und selbstverständlich, wie sollte es auch anders sein, Schuld hat immer der Verwalter, zumindest aus Sicht der Eigentümer oder Mieter.
Ihr Job ist kein Zuckerschlecken, sondern harte Arbeit. Erschwerend kommt hinzu, daß die typischen Verwalterhonorare, in einem weitegehend unregulierten Markt kaum dazu geeignet sind, große Sprünge zu machen. Folglich nutzen vielen unter Ihnen weitere Umsatzquellen, und das ist auch gut und richtig so.
Seien es digitale Eigentümerversammlungen, die Vermarktung von Bestandsimmobilien, der Hausmeister-Service, Handwerker-Services, also die Ausweitung auf das Facility-Management, die gemeinsame Nutzung von Servern, honorarpflichtige Schulungen. Auch diese Liste ist lang, und ohne geeignetes Personal kaum zu wuppen. Von Ihren Zugriffsrechten auf Bankkonten Ihrer Auftraggeber mal ganz abgesehen.
Natürlich wird von Ihnen erwartet, denken Sie an die Grundsteuer-Reform, die Trinkwasser-VO, die zumindest vorausblickende Beratung in Sachen CO2-Erparnis, auch permanent rechtlich á jour zu sein, möglichst besser noch, als die steuerlichen Berater Ihrer Mandate.
Wie kann es vor diesem Hintergrund eigentlich sein, daß wir bei anfragenden Verwaltern grundsätzlich mehr über die die Kosten, als die Deckungsinhalte Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, im Kern also einer Pflichtversicherung reden ?
Weil es sich so „eingebürgert“ hat. Ein fataler Fehler, wie sich in unserer Schadenspraxis herausgestellt hat.
Ihre Existenz hängt an diesem Vertrag.
Nicht ausreichende Deckungssummen, schlimmer noch, nicht ausreichende Deckungsinhalte haben katastrophale Konsequenzen. Die Vermutung, eine GmbH könne hier die Haftung begrenzen, ist eine Fehlannahme. Wie in gleicher Weise eine nicht beobachtete, langjährig bestehende Police, so viel steht schon jetzt fest, in keiner Weise mehr geeignet ist, die Herausforderungen zu meistern.
Wir decken auf, wo genau Sie stehen.

D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern
Viele unserer Verwalterkunden beschäftigen Geschäftsführer und/oder Prokuristen, die nicht, oder nicht mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, im Übrigen unbenommen der Frage, ob diese Menschen zum Familienkreis gehören, oder nicht.
Eine D&O-Versicherung hat existenzielle Bedeutung. Sowohl für das Unternehmen, als auch die versicherte Person.
Nicht selten liegen Fehler dieser Entscheidergruppe im 6-7 stelligen Euro-Bereich.
Zu teuer, oder falsch bestellte Dienstleister, grob fehlerhafte Kalkulation der Honorare, unterlassene Teilnahme am Wettbewerb, unzureichend geprüfte Verträge, Terminversagen, die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.
Eine D&O-Police kann Existenzen sichern, ist doch ihre Aufgabe der Schutz des Firmenvermögens, und die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.
Aus Sicht des den Fehler verursachenden, und der kann durchaus aus dem Familienkreis stammen, geht es dann auch darum, dessen Privatvermögen zu schützen, denn die Person haftet, Ihre rechtlichen Fundstellen wären die §§ 43 GmbHG oder 91 AktG, wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung dessen.
Wir verfügen im D&O-Bereich über den gesamten Markt, jedoch nur weniger Anbieter eignen sich wirklich.
Wenn Sie eine D&O-Police unterhalten prüfen wir die gerne, die unterscheiden sich wie Erde und Mond. Sowohl im Preis, als auch in der Leistung.
Wenn Sie grundsätzliches Interesse an einer derartigen Police haben kommen Sie einfach auf uns zu, völlig egal, ob es sich um eine kleine GmbH, oder eine große AG dreht.

Die Gebäudeversicherung
Wir liefern nicht einfach nur Gebäudeversicherungen, wir liefern Deckungskonzepte.
Im Pflichtenbuch eines breit aufgestellten Verwalters gehört der Marktzugang zu den führenden Versicherern der Immobilienwirtschaft schlichtweg dazu, geht es doch darum, die verwalteten Einheiten in puncto Nebenkosten nachhaltig günstig zu gestalten.
Solange die Schadensverläufe, sowohl in Frequenz als auch Höhe in einem überschaubaren Rahmen bleiben, funktioniert der Markt, Kostensenkungen sind immer möglich.
Nur was passiert, wenn das aus dem Ruder läuft, u.a. deshalb, weil Ihre Kunden aufwendige Gebäudesanierungen scheuen, spekulieren oder einfach nur desinteressiert sind?
Wir geht man mit schadenbelasteten Immobilien um, wie überzeugt man vor diesem Hintergrund, speziell in der WEG-Verwaltung die Beiräte, Geld in die Hand zu nehmen ? Entweder für den Versicherer, oder für die Sanierung?
Wie schnell und präzise funktioniert die Schadensregulierung, ist der Berater verfügbar, ist immer und sofort eine Besichtigung des Schadens erforderlich?
Reichen im Totalschaden die vereinbarten Deckungsinhalte wirklich aus, welche Konsequenzen hat das für eine Verwaltung, wenn dem nicht so ist?
Versicherungsschutz für verwaltete Immobilien ist keine Kleinigkeit, wenn auch im Wettbewerb darum, genau das suggeriert wird.
Erfolgreiches Versicherungsmanagement für einen Verwalter ist das ganze Gegenteil.
Speziell Gewerbeimmobilien erfordern Kompetenz, sowohl vom Verwalter, als auch seinen Beratern.
Vor dem Hintergrund zukünftig erheblicher Verwerfungen, z.B. der durch die Erderwärmung völlig veränderten Anforderungen an möglichst CO2-neutrale Immobilien, neuer Baustoffe, neuer, digital gesteuerter Technik, dem Handwerkermangel, teilweise erheblicher, nicht selten fremdfinanzierter Investitionen entstehen auch für die Gestaltung des Versicherungsschutzes Herausforderungen, denen sich der Verwalter, die Versicherer, und insbesondere wir uns stellen müssen.
Welche Auswirkungen haben dann z.B. Cyberangriffe auf die Haustechnik, oder die digitalen Verbrauchsmessungen nebst deren Dienstleistern – die ersten Schäden haben wir hier bereits.
Wie wird sich die Frage des Wasserverbrauchs, wie die Frage der Trinkwasserverordnung, wie der Brandschutz sinnvoll lösen lassen, und was präzise sagt der Versicherungsvertrag dazu?
Hausverwalter benötigen keine Versicherungsvermittler, sie benötigen Berater auf Augenhöhe.
Wir beraten seit mehr seit 30 Jahren die Immobilienwirtschaft, und haben in dieser Zeit wirklich alles erlebt. Sie können gerne Ihre Erfahrungen mit unseren teilen. Anruf oder E-Mail genügt.

Gebäude-/Inventar-/Ertragsausfallversicherungen
Wenn Sie bereits über ein Betriebsgebäude verfügen, in jedem Fall aber Inventar besitzen ist schon einmal erhebliches Betriebsvermögen entstanden. Mit entsprechendem Umsatz wissen Sie, welche Konsequenzen der Umsatzausfall haben kann, wenn Ihr Firmensitz untergeht.
Ob Sie es glauben oder nicht: In der Breite des Marktes läuft in diesen Sparten so gut wie alles schief.
Wer hat eigentlich, und vor allem wann letztmals diese Werte ermittelt? Und vor allem wie?
In mehr als 30 Jahren Berufserfahrung haben wir in 9 von 10 Fällen Unterversicherung aufgedeckt, und nachgewiesen. Im Schadensfall hat bisher kein einziges unserer Unternehmensmandate eine Leistungskürzung hinnehmen müssen, darauf sind wir stolz.
Wir werden an dieser Stelle nicht aus dem Nähkästchen plaudern, vielleicht nur ein paar Hinweise:
Gebäudewerte ermitteln wir digital, satellitengestützt, und erreichen allein hierdurch einen verbindlichen Unterversicherungsverzicht.
Die sachgerechte Summenermittlung Ihres Inventars, oder der korrekten Versicherungssumme im Bereich der Betriebsunterbrechung benötigen im Gegensatz dazu die Fähigkeit, Teile Ihrer Bilanz, Ihrer GuV, und Ihres Anlagenverzeichnisses korrekt zu interpretieren.
Und was macht der Markt? Aufseiten der Berater leider nur allzu oft die Frage: „Wieviel haben Sie denn so?“ Wird z.B. auch die Frage gestellt, wieviel Original-Akten, Urkunden und Verträge schon gesetzlich in Papierform vorliegen, und somit bei Ihnen gelagert werden müssen, und was der Spaß kostet, die nach einem Brand- oder Wasserschaden wieder herzustellen?
Aufseiten der Versicherer gar keine (Rück-) Frage – im Gegenteil, die freuen sich auf Sie.
Weil im Schadensfall, neben der Anrechnung einer Unterversicherung, noch zig weitere Fallen gestellt werden, die Sie mit uns umschiffen können, ja sogar müssen.
Wer hier zu spät oder nicht handelt, den bestraft das Leben. Rein statistisch ist jeder von Ihnen alle 10 Jahre von einem existenzvernichtenden Großschaden betroffen.
Seien sie bitte gewarnt: Versicherer machen keine Gefangenen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Modelle zur Personalbindung
Personalbindung & Personalgewinnung durch versicherungsbasierte, betriebliche Altersversorgung? Ein weiteres Märchen, und Sie können es vermutlich nicht mehr hören. Wir sorgen dafür, daß der von Ihnen angebotene Arbeitsplatz exakt das ist, was er sein sollte: Unverwechselbar und nicht austauschbar. „Change the game“! Wir zeigen Ihnen wie.




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