Essenzielle Versicherungen für die Dienstleistungsbranche
Allein die Überschrift ist beinahe irreführend. Dienstleistungen sind vielfältig, Überschneidungen mit Handwerksberufen sind Standard. Qua Definition handelt es sich überwiegend um Originäre Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht werden, die selbst keine Güter produzieren oder mit Gütern handeln.
Ein wesentlicher Unterschied, der insbesondere auf Ihre Risikoabsicherung abstrahlt, hat mit folgenden Fragen zu tun:
Werden Sie durch den Dienstleistungsvertrag zur Vornahme einer oder mehreren Dienstleistungen verpflichtet, ohne, dass eine Erfolgsgarantie besteht?
Oder wird mit Ihnen ein Werkvertrag abgeschlossen, bei dem Sie als Erbringer zu einem konkreten Erfolg bei der Durchführung der Leistung verpflichtet werden?
Welche dieser beiden Vertragsformen auf Sie auch immer zutrifft, wir haben die passenden Lösungen.
Wir beraten daher u.a.
- Klassische Unternehmensdienstleister wie z.B. Gebäudereiniger
- Dienstleister im Handel, Verkehr, Information und Kommunikation
- Dienstleister im Gesundheits -und Sozialwesen
- Dienstleister im Transport- und Lagerwesen


Haftpflichtversicherung
Cyberversicherung
Gebäude-/ Inventar- / Ertragsausfallversicherung
Fuhrpark- & Flottenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Modelle zur Personalbindung
D&O-Versicherung
Unternehmenskonten

Fuhrpark-/Flottenversicherung
Was ist die Königsdisziplin in der Flottenversicherung? Schadensfreiheit.
Nicht wenige Unternehmen der Dienstleistungsbranche lassen daher in regelmäßigen Abständen ihre KFZ-Flotte ausschreiben, ist es doch reizvoll zu sehen, wie sich der Versicherungsmarkt darum prügelt.
Verehrte LeserInnen: Wie haben in 30 Jahren noch nie einen gesehen, der den Markt schlagen konnte.
Im Gegensatz dazu haben wir viele gesehen, die 4, 5 oder gar 6-stellige Ersparnisse hatten. Für ein Jahr. Um empfindlich saniert zu werden, oder noch empfindlicher, wieder gekündigt zu werden. Vom Versicherer.
Die KFZ-Flottenversicherung ist zweifellos wichtig, wir betreuen diverse.
Sie ist jedoch im Vergleich zu den übrigen Versicherungen geradezu ein Witz – wenn man das aus Sicht der Gesamtarchitektur der Risikoabsicherung eines Maschinenbaubetriebes betrachtet.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Wenn günstig, dann machen wir das, bereits in der Erstausschreibung.
Erwarten Sie aber bitte nicht von uns, ohne Not, jährlich den Markt zu befragen.
Wir tun das, aber nicht Jahr für Jahr, es sei denn wir müssen, weil die Sanierung oder die Kündigung droht.
Wir halten rein gar nichts von „billig“.
Wir stehen auf „günstig“, und das bedeutet im Einzelfall, unabhängig von den Schadensverläufen, Ihnen mehrjährige Kalkulationssicherheit zu verschaffen, Schäden umfassend, schnell und unkompliziert zu regulieren, und um letztlich zu verhindern, daß Ihre Flotte, und damit auch Ihr Name, über den Markt getrieben wird.

Unternehmenskonten & Kapitalmarkt
Bisweilen werden erhebliche Kapitalrückrücklagen auf klassischen Betriebskonten geparkt. Natürlich sucht der vorsichtige Geschäftsleiter Alternativen, wenn möglich mündelsicher.
Das Zinstief zum einen, und die Inflationsraten zum anderen laufen jedoch diametral gegen diesen strategischen Ansatz. In Wahrheit wird Geld vernichtet – und das jährlich in Größenordnungen.
Ihre EBITs liegen zumeist weit unter dem Kaufkraftverlust, kaum nennenswerte Zinserträge nebst Bankgebühren, von den Einlagesicherungen Ihrer Hausbanken mal ganz abgesehen, knabbern an Ihren Bonitäten, zudem wissen Sie um die langfristig notwendigen Investitionen, die Ihnen die ESG-Kriterien auferlegen werden.
Wir glauben das Ihr Geld vor diesem Hintergrund an den Kapitalmarkt gehört. Und zwar schlau, täglich verfügbar, so risikolos und verwaltungsarm wie nur denkbar.
Etwa alles? Natürlich nicht! Wir halten 20 % dessen als Obergrenze für sinnvoll, und wir halten es für noch sinnvoller, diese 20 % über einen mehrjährigen Prozess in monatlichen Tranchen an den Kapitalmarkt zu bringen. Und das noch mit einem weiteren Vorteil: Dem Steuervorteil.
Letzteren werden Sie mit Einzelinvestments nicht erreichen. Wie betont, wir wollen etwas schlauer sein.
Bitte kommen Sie bei Interesse daran auf uns zu.

D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern & Prokuristen
Viele unserer Dienstleistungskunden beschäftigen Geschäftsführer und/oder Prokuristen, die nicht, oder nicht mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, im Übrigen unbenommen der Frage, ob diese Menschen zum Familienkreis gehören, oder nicht.
Eine D&O-Versicherung hat existenzielle Bedeutung. Sowohl für das Unternehmen, als auch die versicherte Person.
Nicht selten liegen Fehler dieser Entscheidergruppe im 6-7 stelligen Euro-Bereich.
Zu teuer, oder falsch bestellte Sub-Dienstleister, grob fehlerhafte Kalkulation, unterlassene Teilnahme am Wettbewerb, unzureichend geprüfte Verträge, Terminversagen, die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.
Eine D&O-Police kann Existenzen sichern, ist doch ihre Aufgabe der Schutz des Firmenvermögens, und die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.
Aus Sicht des den Fehler verursachenden, und der kann durchaus aus dem Familienkreis stammen, geht es dann auch darum, dessen Privatvermögen zu schützen, denn die Person haftet, Ihre rechtlichen Fundstellen wären die §§ 43 GmbHG oder 91 AktG, wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung dessen.
Wir verfügen im D&O-Bereich über den gesamten Markt, jedoch nur weniger Anbieter eignen sich wirklich.

Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, daß es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht?
Unabhängig davon, daß sich viele Dienstleister darüber Gedanken machen, eine zu kaufen, trifft leider auf extrem viele unter Ihnen zu, daß selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben, im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen.
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes. Wir vermitteln keine Luftnummern.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Gerade ein Dienstleistungsbetrieb kann diese Zertifizierung als wichtiges Argument gegenüber Neukunden gebrauchen, weil man sich absetzt, und die Problemlage auch erklären kann. Ein echtes Verkaufsargument: Für Sie!
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice. Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Daten werden vernichtet, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke.
Nicht nur die eigene Hardware, ganze, über Sie verwaltete Gebäude- Steuerungssysteme können substanziell und irreparabel betroffen sein, die Unbenutzbarkeit von Gebäuden, der Stillstand darin befindlicher Betriebe können ist im worst-case die unmittelbare Folg sein.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!

Haftpflichtversicherung
Wie bereits ausgeführt, ist die Form und Verpflichtung des Vertrages, den Sie mit Ihren Kunden vereinbaren, von entscheidender Bedeutung.
Vielfach werden die aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken fehlerhaft interpretiert.
Kann es doch, nicht nur in Einzelfällen, zu weit mehr, als nur um Personen- oder Sachschäden gehen, sondern eben auch um Ansprüche aus reinen Vermögensschäden, die durch Ihr Tun oder Unterlassen gegen Sie erhoben werden.
Gelegentlich, je nach Betriebsbeschreibung, trifft auf Sie sogar beides zu. Ohne tieferes Verständnis Ihres tatsächlichen Geschäftsmodells, kann das alles, mit existenziellen Folgen, in die Hose gehen.
Nach Analyse all dessen können wir prüfen, ob der etwa bestehende Schutz angemessen, günstiger einzukaufen, oder gänzlich unzureichend ist.
Die Haftpflichtpolice ist wichtigster Teil Ihrer Existenzsicherung, Sie sollten hier nichts dem Zufall überlassen.

Gebäude- & Inventarversicherungen
Wenn Sie bereits über ein Betriebsgebäude verfügen, in jedem Fall aber Inventar besitzen ist schon einmal erhebliches Betriebsvermögen entstanden. Mit entsprechendem Umsatz wissen Sie, welche Konsequenzen der Umsatzausfall haben kann, wenn Ihr Firmensitz untergeht.
Ob Sie es glauben oder nicht: In der Breite des Marktes läuft in diesen Sparten so gut wie alles schief.
Wer hat eigentlich, und vor allem wann letztmals diese Werte ermittelt? Und vor allem wie?
In mehr als 30 Jahren Berufserfahrung haben wir in 9 von 10 Fällen Unterversicherung aufgedeckt, und nachgewiesen. Im Schadensfall hat bisher kein einziges unserer Unternehmensmandate eine Leistungskürzung hinnehmen müssen, darauf sind wir stolz.
Wir werden an dieser Stelle nicht aus dem Nähkästchen plaudern, vielleicht nur ein paar Hinweise:
Gebäudewerte ermitteln wir digital, satellitengestützt, und erreichen allein hierdurch einen verbindlichen Unterversicherungsverzicht.
Die sachgerechte Summenermittlung Ihres Inventars, oder der korrekten Versicherungssumme im Bereich der Betriebsunterbrechung benötigen im Gegensatz dazu die Fähigkeit, Teile Ihrer Bilanz, Ihrer GuV, und Ihres Anlagenverzeichnisses korrekt zu interpretieren.
Und was macht der Markt? Aufseiten der Berater leider nur allzu oft die Frage: „Wieviel haben Sie denn so?“ Wird z.B. auch die Frage gestellt, wieviel Original-Akten, Urkunden und Verträge schon gesetzlich in Papierform vorliegen, und somit bei Ihnen gelagert werden müssen, und was der Spaß kostet, die nach einem Brand- oder Wasserschaden wieder herzustellen?
Aufseiten der Versicherer gar keine (Rück-) Frage – im Gegenteil, die freuen sich auf Sie.
Weil im Schadensfall, neben der Anrechnung einer Unterversicherung, noch zig weitere Fallen gestellt werden, die Sie mit uns umschiffen können, ja sogar müssen.
Wer hier zu spät oder nicht handelt, den bestraft das Leben. Rein statistisch ist jeder von Ihnen alle 10 Jahre von einem existenzvernichtenden Großschaden betroffen.

Rechtsschutzversicherung
Nur „nice-to-have“, oder zwingend notwendiger Teil der unternehmerischen Risikoabsicherung?
Viele UnternehmerInnen halten das für einen unnötige Geldausgabe, oder wiegen sich allein mit der Meinung, „man habe ja eine“, in Sicherheit.
Beides ist mit Sicherheit falsch!
Fragen Sie doch einfach mal nach? Wer z.B. verklagt Ihre Versicherer, wenn die nicht, oder nur vollkommen ungenügend zahlen wollen? Was denken Sie, welche Augenhöhe Sie bei Totalschäden allein damit erreichen?
Wer bezahlt Ihnen den vorprozessualen Streit mit dem Finanzamt, wenn die Ihnen einen falschen Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid vorlegen?
Wer finanziert die Kosten eines Streits um Ihren gewerblichen Mietvertrag, egal ob als Mieter oder Vermieter, und wer bezahlt Ihnen den Arbeitsrechtsprozess, oder den Stress mit den Behörden um etwa nicht dem Mindestlohngesetz entsprechenden Zahlungen?
Und das sind nur Beispiele.
Wirklich kreuzgefährlich wird es im Strafrecht. Anonyme Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen, kriminalpolizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter nach Arbeitsunfällen, Nettigkeiten wie der Vorwurf der Vorteilsannahme, Bestechung, Schwarzgeldannahme, die Liste könnte unendlich fortgeführt werden.
Wer sorgt für den Schutz Ihrer Reputation, die etwa notwendige Pressearbeit, wer übernimmt die Kosten Ihrer, und der Verteidigung Ihrer Mitarbeiter – die bestimmt nicht!
Auch Rechtsschutz hat etwas mit Existenzvorsorge zu tun, erst Recht im inhabergeführten Unternehmen.
Lassen Sie sich beraten, die von uns vielfach vorgefundenen Verträge sind nicht mehr als ein Feigenblatt.

Modelle zur Personalbindung
Personalbindung & Personalgewinnung durch versicherungsbasierte, betriebliche Altersversorgung? Ein weiteres Märchen, und Sie können es vermutlich nicht mehr hören. Wir sorgen dafür, daß der von Ihnen angebotene Arbeitsplatz exakt das ist, was er sein sollte: Unverwechselbar und nicht austauschbar. „Change the game“! Wir zeigen Ihnen wie.




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