Essenzielle Versicherungen für ein Bauunternehmen
Wir können Bauwirtschaft, egal ob Bauhaupt- oder Baunebengewerbe. Von der One-Men-Show bis zur AG. Und wir arbeiten ergebnisorientiert. Kosten da, wo sie Sinn machen, Kosteneinsparung dort, wo Ihre Existenzsicherung nicht auf dem Spiel steht, Sie also Ihr eigener Risikoträger sein können. Wir verhandeln nur mit wirklich geeigneten Versicherern, und das bis zum Anschlag – in Ihrem Interesse.
Für ein Bauunternehmen sind folgende Sparten essentiell, was wir anhand von unsererseits tatsächlich regulierten Schäden beweisen können:
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Bürgschaften
Forderungsausfallversicherung
Auto-Inhaltsversicherung
Maschinen- & Geräteversicherung
Betriebliche Unternehmervorsorge
Cyberversicherung
Betriebsgebäude & Inventarversicherung
Bauleistungsversicherung
D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern
Fuhrpark- & Flottenversicherung
Modelle zur Personalbindung
Unternehmenskonten
Unternehmervorsorge
Bauunternehmer bauen Häuser. Ihre eigenen! Und das ist auch nur richtig so.
GmbH-Chefs bitte aufgepasst.
Bitte bauen Sie, soviel Sie nur können, und vor allem steuerrechtlich dürfen, noch in einer Parallelwelt auf: Ihrer GmbH!
Keine Häuser, sondern Liquidität, die vor dem Zugriff eines Insolvenzverwalters geschützt ist, Ihre Handelsbilanz nicht berührt, keine lebensbegleitenden Pensionsverpflichtungen Ihrem Nachfolger überhilft, und die Erbschaftssteuer Ihrer Hinterbliebenen zu jedem Zeitpunkt reduziert. Erheblich.
Wie das geht? Jedenfalls nicht in dieser kurzen Abhandlung, und ganz sicher nicht mit Versicherungen.
In jedem Fall aber wird es erhebliches Kapitalvermögen sein können, daß im Auszahlungszeitpunkt nur einem zusteht: Ihnen! On top wird der Auszahlungszeitpunkt Ihrer GmbH, und ganz besonders Ihrem Nachfolger noch einen weiteren Vorteil verschaffen: Ein im Einzelfall bis zu 6-stelliges Steuergeschenk.
Denkt man das zu Ende, kann ein florierendes Unternehmen sogar mit einem „steuerlichen“ Verlustvortrag verkauft, oder dem Nachfolger übergeben werden.
Was das wiederum bedeutet, dürfte jedem von Ihnen klar sein. Wir denken, dieser Überlegung gehört die Zukunft der Unternehmervorsorge, und wir haben das alles zu Ende gedacht.
Nichts für schwache Nerven, nichts für Hasenfüße, auch nichts für Ihre Steuerberater, die lehnen das vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit derartigen Modellen größtenteils ab.
Im Gegensatz dazu wenden Industrieunternehmen das Thema schon jetzt im großen Stil an, und die Begründung, die könnten sich das ja auch leisten, ist schlichtweg falsch. Es ist neu. Es ist böse formuliert, eine Erfindung der steuerverschiebenden Wirtschaft. Wie empfinden Sie eigentlich Steuerzahlungen ? Hat irgendjemand mit Ihnen Mitleid, oder gewährt Ihnen Aufschub?
Alles eine Frage der Perspektive. Wenn Sie mehr über unsere Perspektive wissen wollen: Anruf oder E-Mail genügt. Sie entscheiden!
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eigentlich nichts, worüber man viele Worte verlieren müsste.
Eigentlich. Ist sie doch die für einen Bauunternehmer wichtigste Deckung überhaupt.
Trotzdem sind viele Bedingungswerke nach wie vor löcherig, vollkommen unbenommen der Frage, wie hoch denn z.B. „eigentlich“ eine „geeignete“ Versicherungssumme sein sollte?
Wir geben Ihnen Antworten.
Weiterhin prüfen und beantworten wir die Frage, ob oder wie Selbstbehaltsregelungen Kostenvorteile bringen, wie weit eine Police überhaupt reichen sollte, wenn Sie Subunternehmer verpflichten möchten, wie genau Sie Umweltschäden versichern, wie Regressansprüche der Sozialversicherungsträger umfänglich gedeckt werden, sofern Ihr Unternehmen von einem schweren Arbeitsunfall betroffen ist.
Was genau sind Nachbesserungsbegleitschäden, wie weit reicht Ihre Mietsachschadendeckung, und was passiert eigentlich präzise, wenn Sie nachts geweckt werden, weil nicht nur Ihr Gewerk, sondern der gesamte Bau in Flammen steht, oder Ihnen am Tage ein Berufskollege über den Weg läuft, der als Sachverständiger den Auftrag hat, die Qualität Ihrer Bauausführung zu beurteilen?
Und schließlich: Wieviel darf so ein Vertrag maximal kosten? Bezogen auf Ihre Branche, Ihren Umsatz, Ihre etwa vorhandenen Vorschäden?
Und welche Versicherer sind Kraft des dort beschäftigten Personals, ihres Marktanteils, der Markterfahrung oder Verfügbarkeit von zu bindenden, möglichst unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen überhaupt geeignet?
„Eigentlich“ doch eine ganze Reihe wichtiger Fragen, für die es Marktüberblick braucht. Den haben wir. Lassen Sie sich beraten.
Unternehmenskonten & Kapitalmarkt
Bisweilen werden erhebliche Kapitalrückrücklagen auf klassischen Betriebskonten geparkt. Natürlich sucht der vorsichtige Geschäftsleiter Alternativen, wenn möglich mündelsicher.
Das Zinstief zum einen, und die Inflationsraten zum anderen laufen jedoch diametral gegen diesen strategischen Ansatz. In Wahrheit wird Geld vernichtet – und das jährlich in Größenordnungen.
Ihre EBITs liegen zumeist weit unter dem Kaufkraftverlust, kaum nennenswerte Zinserträge nebst Bankgebühren, von den Einlagesicherungen Ihrer Hausbanken mal ganz abgesehen, knabbern an Ihren Bonitäten, zudem wissen Sie um die langfristig notwendigen Investitionen, die Ihnen die ESG-Kriterien auferlegen werden.
Wir glauben das Ihr Geld vor diesem Hintergrund an den Kapitalmarkt gehört. Und zwar schlau, täglich verfügbar, so risikolos und verwaltungsarm wie nur denkbar.
Etwa alles? Natürlich nicht! Wir halten 20 % dessen als Obergrenze für sinnvoll, und wir halten es für noch sinnvoller, diese 20 % über einen mehrjährigen Prozess in monatlichen Tranchen an den Kapitalmarkt zu bringen. Und das noch mit einem weiteren Vorteil: Dem Steuervorteil.
Letzteren werden Sie mit Einzelinvestments nicht erreichen. Wie betont, wir wollen etwas schlauer sein.
Bitte kommen Sie bei Interesse daran auf uns zu.
Forderungsausfallversicherung
Wer im Bauwesen Versicherungsschutz vermittelt, hat auch das auf der Kette zu haben.
Sicher haben Sie sich damit schon einmal beschäftigt. Hierbei haben Sie vermutlich festgestellt, daß die Deckung Geld kostet, teilweise richtig Geld, und im entscheidenden Moment versagt.
Einer dieser „entscheidenden Momente“ ist im Bauwesen hauptsächlich die Mängeleinrede. Wir ändern das, wir können das mitversichern, wie auch den Privatkunden, ja selbst die öffentliche Hand.
Standard sind die permanente Überwachung Ihrer Auftraggeber, und natürlich die Online-Anmeldung eines Kunden.
Was bringt das alles eigentlich im Kern?
Es sind weniger die eben angeführten Features.
Entscheidend ist, daß es der nichtzahlende Kunde plötzlich mit einem Konzern zu tun bekommt, exakt dem nämlich, der im Vorfeld die Forderung Ihnen gegenüber ausgeglichen hat.
Auch diese Sparte hat gelegentlich existenzielle Bedeutung.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, kommen Sie einfach auf uns zu.
Bürgschaften
Wer im Bauwesen Versicherungsschutz vermittelt, hat das drauf zu haben.
Unser Bürgschaftsservice umfasst alle am deutschen Markt anbietenden Versicherer, vollkommen egal, ob es sich Gewährleistungs-/Vorauszahlungs-/Vertragserfüllungs-/Bietungs-/ Ausführungs- oder Handwerkersicherungsbürgschaften handelt, mit oder ohne Sondertext, wir finden eine Lösung.
Wir helfen bei Umschuldungen, erläutern welche Modelle im Bereich Sicherheiten, sofern überhaupt notwendig, möglich sind, entlasten hierdurch Ihre Bilanz und Ihre Kostenstrukturen, gelegentlich erhöhen wir durch Freischaufeln von Barsicherheiten bei Ihren Banken auch die Liquidität.
Von besonderer Bedeutung ist hierbei unsere Hilfestellung im Bereich Ihrer aktuellen Bonitätskennzahlen. Häufig konnten wir allein hierdurch die bisher notwendigen Sicherheiten reduzieren, oder gänzlich überflüssig machen, ganz besonders aber den Rahmen erhöhen, und die Kosten der Bürgschaften senken.
Für unsere Kunden ein doppelter Gewinn, vielfach nicht nur im Bereich Bürgschaften, sondern auch im Bereich Ihrer KK-Linie nebst zu zahlender, sonstiger Avalzinsen, von der Bilanzentlastung ganz zu schweigen.
Wir sind nur eine E-Mail oder einen Anruf entfernt. Zögern Sie nicht!
Maschinen- & Geräteversicherung
Nicht selten verfügen Bauunternehmer über erhebliche Technik.
Neben selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Kränen und Aufzügen ist je nach Disziplin so gut wie alles am Start, was erheblichen Wert hat, und nachts eben nicht wirklich verschlossen werden kann, sondern im Freien steht.
By the way: Werkzeug, auch das teure, fällt nicht unter diesen Schutz! Gleichwohl können wir Ihnen das natürlich auch unter Versicherungsschutz stellen – und zwar auch auf Baustellen, oder in Ihren Firmenfahrzeugen!
Sofern geleast oder finanziert, erwarten die Leasinggeber und Banken ohnehin Versicherungsschutz, die Frage ist nur welchen, und wie teuer ist der?
Wieviel teurer ist hingegen die Fehlbedienung, der Unfall, der Klau?
Wie genau werden die Werte ermittelt, und wie häufig wird eine derartige, im Zweifel teure Police unterhalten, obschon die versicherte Sachen keinerlei Entschädigungszahlung mehr erwarten lassen ?
Wir treffen in der Praxis all das an – und lösen das Problem.
Wir korrigieren die Versicherungssummen, sorgen zumeist für vergleichsweise höhere Ersatzwerte, und empfehlen sogar gelegentlich, den Schutz für die abgeschriebenen Erinnerungspositionen in Ihren Bilanzen aufzuheben, weil es de facto Geld spart.
Aber nicht nur das. Vielfach erweitern wir die Deckungen für Maschinen und Geräte, da wo es Sinn macht, um wichtige Positionen. Zum Beispiel die Unterschlagung, sofern Sie, wenn auch nur gelegentlich vermieten, oder der den Einschluss von Versaufen und Verschlammen, wenn Sie oder Ihre Mieter auf Wasserbaustellen tätig werden, um nur einige, wenige Beispiele zu nennen.
Und wir haben im Schadensfall die nötige Regulierungserfahrung, die jährlich um einige Hunderttausend Euro steigt.
Wenn Sie in dieser Sparte professionelle Beratung suchen sind wir nur einen Anruf, oder eine E-Mail entfernt.
Auto-Inhaltsversicherungen
Aufgebrochene Firmenfahrzeuge sind bei uns beinahe Tagesordnung, die Fallzahlen sind nach wie vor erheblich, ganz ähnlich gilt das für gestohlenes Werkzeug und Material auf Baustellen.
In der Regulierungspraxis entstehen jedoch immer wieder Irritationen, die wir unseren Baukunden von vorn herein ersparen wollen.
Zum einen muß die polizeiliche Meldung zusammen mit der Stehlgutliste präzise sein, im Zweifel verbunden mit einer Nachmeldung.
Zum anderen empfehlen wir unseren Baukunden, insbesondere jene mit einer Reihe von Firmenfahrzeugen, exakt Buch darüber zu führen, welche Werkzeuge und Geräte jeweils wo unterwegs sind. Kommen Sie einfach auf uns, wir liefern Ihnen hierbei technische Unterstützung, wie Sie das am besten managen.
Natürlich können Sie uns auch mit Vorschäden um Versicherungsschutz ersuchen, wir finden eine Lösung, die dann auch weit über den Diebstahl hinausgeht, empfindlich hohe Schäden bezahlen wird, und das durchaus auch zum Neuwert.
Lassen Sie sich beraten.
Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, daß es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht?
Unabhängig davon, daß sich viele UnternehmerInnen darüber Gedanken machen, eine zu kaufen trifft leider auf extrem viele, inhabergeführte Unternehmen zu, daß selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil vielleicht Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, und es deshalb von vornherein ausschließt.
Schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben,
im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen.
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice.
Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke. Nicht nur die Hardware, ganze Maschinenparks können substanziell und irreparabel betroffen sein, ein Betriebsstillstand ist im worst-case die unmittelbare Folge.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!
Bauleistungsversicherung
Wir sind immer wieder baff erstaunt. Das Risiko ist völlig unterschätzt.
Nur die wenigsten Bauunternehmer, welcher Disziplin auch immer, egal ob Bauhaupt- oder Nebengewerbe, statten sich mit einer eigenen Bauleistungsversicherung aus.
Vermutlich liegt es daran, daß häufig mit dem Pauschalabzug Baustrom, Wasser und Bauleistungsversicherung ohnehin Kosten entstehen, warum dann erneut dafür Geld ausgeben?
Weil es um Ihre Existenz geht! Kein Scherz.
Zum einen wissen Sie zumeist überhaupt nicht, welche Leistungsinhalte die Police im pauschalen Abzug hat, noch weniger wissen Sie, ob ein derartiger Vertrag wirklich, vor allem sachgerecht abgeschlossen wurde, oder ob die Prämie gezahlt worden ist? Vom Auftraggeber.
Ab wann ist der Bauunternehmer denn bei Untergang seiner Bauleistung eigentlich „fein raus“?
Ein Blick in die VOB genügt. Nach qualifizierter Abnahme. Erst dann liegt der eigentliche Eigentumsübergang an den Bauherren vor, d.h. erst dann kann Ihnen das Schicksal ihrer Leistungen egal sein.
Bis dahin jedenfalls haften Sie für die Erfüllung, oder besser formuliert: Liegt die Baustelle in Schutt und Asche, müssen Sie Ihre Reste entsorgen, und Sie müssen erneut aufbauen,
ohne auch nur einen Cent dafür extra zu erhalten, insbesondere, wenn es keinen Verursacher gibt, oder Sie es sogar selbst verschuldet haben.
Hand aufs Herz: Wie qualifiziert, und vor allem wann genau finden denn wirklich die Abnahmen, und somit die Eigentumsübergänge in Wahrheit statt? Und glauben Sie wirklich, den Bauherrn auf Ihrer Seite zu haben?
Leider haben wir in der Praxis Pleiten erlebt – genau deshalb. Hier sind Existenzen vernichtet worden, und zwar nicht wenige.
Ein weiterer Aspekt der für eine eigene Bauleistungsversicherung spricht ist schlichtweg der, gegen den eigenen Versicherer einen Anspruch zu erheben. Nicht etwa gegen einen fremden Dritten, der braucht Sie ab diesem Moment nicht mehr zu interessieren. Der Verursacher, dreist Sie selbst, bleibt unbeachtet.
Was leistet ein derartiger Vertrag?
Eine Allgefahren-Deckung, d.h. Schutz gegen nahezu alle unvorhersehbaren Gefahren wie:
- Diebstahl von eingebauten Gebäudebestandteilen (z.B. Heizkörpern, Thermen usw)
- Glasbruch nach fertigem Einsatz
- Feuer
- Überflutung der Baustelle
Die Versicherungsmöglichkeit von Altbau-Substanz
- gegen Einsturz
- gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie in Folge von Leitungswasser, Sturm und Hagel
Im Ergebnis ist eine derartige Deckung ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung. Ihrer.
D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern
Viele unserer Baukunden beschäftigen Geschäftsführer und/oder Prokuristen, die nicht, oder nicht mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, im Übrigen unbenommen der Frage, ob diese Menschen zum Familienkreis gehören, oder nicht.
Eine D&O-Versicherung hat existenzielle Bedeutung. Sowohl für das Unternehmen, als auch die versicherte Person.
Nicht selten liegen Fehler dieser Entscheidergruppe im 6-7 stelligen Euro-Bereich.
Zu teuer, oder falsch bestellte Baustoffe/Fertigteile, grob fehlerhafte Angebotskalkulation, unterlassene Teilnahme an Ausschreibungen oder fehlerhafte Ausschreibungsunterlagen, unzureichend geprüfte Subunternehmer, Terminversagen über Baubeginn oder Bauzeiten, die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.
Eine D&O-Police kann Existenzen sichern, ist doch ihre Aufgabe der Schutz des Firmenvermögens, und die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.
Aus Sicht des den Fehler verursachenden, und der kann durchaus aus dem Familienkreis stammen, geht es dann auch darum, dessen Privatvermögen zu schützen, denn die Person haftet. Ihre rechtlichen Fundstellen wären die §§ 43 GmbHG oder 91 AktG, wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung dessen.
Wir verfügen im D&O-Bereich über den gesamten Markt, jedoch nur weniger Anbieter eignen sich wirklich.
Wenn Sie eine D&O-Police unterhalten prüfen wir die gerne, die unterscheiden sich wie Erde und Mond. Sowohl im Preis, als auch in der Leistung.
Wenn Sie grundsätzliches Interesse an einer derartigen Police haben kommen Sie einfach auf uns zu, völlig egal, ob es sich um eine kleine GmbH, oder eine große AG dreht.
Fuhrpark-/Flottenversicherung
Was ist die Königsdisziplin in der Flottenversicherung? Schadensfreiheit.
Kann die für ein Bauunternehmen nachhaltig erreicht werden? Nie!
Nicht wenige Bauunternehmer lassen daher in regelmäßigen Abständen ihre KFZ-Flotte ausschreiben, ist es doch reizvoll zu sehen, wie sich der Versicherungsmarkt darum prügelt.
Verehrte LeserInnen: Wie haben in 30 Jahren noch nie einen gesehen, der den Markt schlagen konnte.
Im Gegensatz dazu haben wir viele gesehen, die 4, 5 oder gar 6-stellige Ersparnisse hatten. Für ein Jahr. Um empfindlich saniert zu werden, oder noch empfindlicher, wieder gekündigt zu werden. Vom Versicherer.
Die KFZ-Flottenversicherung eines Bauunternehmers ist zweifellos wichtig, wir betreuen diverse.
Sie ist jedoch im Vergleich zu den übrigen Versicherungen geradezu ein Witz – wenn man das aus Sicht der Gesamtarchitektur der Risikoabsicherung eines Bauunternehmens betrachtet.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Wenn günstig, dann machen wir das, bereits in der Erstausschreibung.
Erwarten Sie aber bitte nicht von uns, ohne Not, jährlich den Markt zu befragen.
Wir tun das, aber nicht Jahr für Jahr, es sei denn wir müssen, weil die Sanierung oder die Kündigung droht.
Wir halten rein gar nichts von „billig“.
Wir stehen auf „günstig“, und das bedeutet im Einzelfall, unabhängig von den Schadensverläufen, Ihnen mehrjährige Kalkulationssicherheit zu verschaffen, Schäden umfassend, schnell und unkompliziert zu regulieren, und zu verhindern, daß Ihre Flotte, und damit auch Ihr Name, über den Markt getrieben wird.
Verzeihen Sie bitte unsere Ausdrucksweise, es soll jedoch deutlich gemacht werden, wie wir hier ticken.
Was unsere Kunden davon halten, können Sie bei denen direkt in Erfahrung bringen.
Schauen Sie einfach in unsere Referenzen, die wissen das alle, und handeln entsprechend.
Firmen - Rechtsschutzversicherung
Nur „nice-to-have“, oder zwingend notwendiger Teil der unternehmerischen Risikoabsicherung?
Viele UnternehmerInnen halten das für einen unnötige Geldausgabe, oder wiegen sich allein mit der Meinung, „man habe ja eine“, in Sicherheit.
Beides ist mit Sicherheit falsch!
Fragen Sie doch einfach mal nach? Wer z.B. verklagt Ihre Versicherer, wenn die nicht, oder nur vollkommen ungenügend zahlen wollen? Was denken Sie, welche Augenhöhe Sie bei Totalschäden allein damit erreichen?
Wer bezahlt Ihnen den vorprozessualen Streit mit dem Finanzamt, wenn die Ihnen einen falschen Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid vorlegen?
Wer finanziert die Kosten eines Streits um Ihren gewerblichen Mietvertrag, egal ob als Mieter oder Vermieter, und wer bezahlt Ihnen den Arbeitsrechtsprozess, oder den Stress mit den Behörden um etwa nicht dem Mindestlohngesetz entsprechenden Zahlungen?
Und das sind nur Beispiele.
Wirklich kreuzgefährlich wird es im Strafrecht. Anonyme Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen, kriminalpolizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter nach Arbeitsunfällen, Nettigkeiten wie der Vorwurf unerlaubter Abfallentsorgung, Bestechung, Schwarzgeldannahme, die Liste könnte unendlich fortgeführt werden.
Wer sorgt für den Schutz Ihrer Reputation, die etwa notwendige Pressearbeit, wer übernimmt die Kosten Ihrer, und der Verteidigung Ihrer Mitarbeiter – die bestimmt nicht!
Auch Rechtsschutz hat etwas mit Existenzvorsorge zu tun, erst Recht im inhabergeführten Unternehmen.
Lassen Sie sich beraten, die von uns vielfach vorgefundenen Verträge sind nicht mehr als ein Feigenblatt.
Gebäude-/Inventar-/Ertragsausfallversicherungen
Wenn Sie bereits über ein Betriebsgebäude verfügen, in jedem Fall aber Inventar besitzen ist schon einmal erhebliches Betriebsvermögen entstanden. Mit entsprechendem Umsatz wissen Sie, welche Konsequenzen der Umsatzausfall haben kann, wenn Ihr Firmensitz untergeht.
Ob Sie es glauben oder nicht: In der Breite des Marktes läuft in diesen Sparten so gut wie alles schief.
Wer hat eigentlich, und vor allem wann letztmals diese Werte ermittelt? Und vor allem wie?
In mehr als 30 Jahren Berufserfahrung haben wir in 9 von 10 Fällen Unterversicherung aufgedeckt, und nachgewiesen. Im Schadensfall hat bisher kein einziges unserer Unternehmensmandate eine Leistungskürzung hinnehmen müssen, darauf sind wir stolz.
Wir werden an dieser Stelle nicht aus dem Nähkästchen plaudern, vielleicht nur ein paar Hinweise:
Gebäudewerte ermitteln wir digital, satellitengestützt, und erreichen allein hierdurch einen verbindlichen Unterversicherungsverzicht.
Die sachgerechte Summenermittlung Ihres Inventars, oder der korrekten Versicherungssumme im Bereich der Betriebsunterbrechung benötigen die Fähigkeit, Teile Ihrer Bilanz, Ihrer GuV, und Ihres Anlagenverzeichnisses korrekt zu interpretieren.
Und was macht der Markt ? Aufseiten der Berater leider nur allzu oft die Frage: „Wieviel haben Sie denn so ?“ Wird z.B. auch die Frage gestellt, wieviel Original-Akten, Urkunden und Verträge schon gesetzlich in Papierform vorliegen, und somit bei Ihnen gelagert werden müssen, und was der Spaß kostet, die nach einem Brand- oder Wasserschaden wieder herzustellen?
Aufseiten der Versicherer gar keine (Rück-) Frage – im Gegenteil, die freuen sich auf Sie.
Weil im Schadensfall, neben der Anrechnung einer Unterversicherung, noch zig weitere Fallen gestellt werden, die Sie mit uns umschiffen können, ja sogar müssen.
Wer hier zu spät oder nicht handelt, den bestraft das Leben. Rein statistisch ist jeder von Ihnen alle 10 Jahre von einem existenzvernichtenden Großschaden betroffen.
Seien sie bitte gewarnt: Versicherer machen keine Gefangenen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Modelle zur Personalbindung
Personalbindung & Personalgewinnung durch versicherungsbasierte, betriebliche Altersversorgung? Ein weiteres Märchen, und Sie können es vermutlich nicht mehr hören. Wir sorgen dafür, daß der von Ihnen angebotene Arbeitsplatz exakt das ist, was er sein sollte: Unverwechselbar und nicht austauschbar. „Change the game“! Wir zeigen Ihnen wie.
Senden Sie uns jederzeit eine Beratungsanfrage
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