Essenzielle Versicherungen für die Beraterbranche
Wir versichern Berater. Täglich.
Entspricht doch unser Berufsbild in weiten Teilen auch Ihrem. Keine der hier abgegeben Empfehlungen zur Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterhalten wir nicht auch selbst. Berater haften. Immer. Auch wenn der Gesetzgeber nur teilweise Beraterberufe mit Pflichtversicherungen ausstattet, ändert das nichts an der Tatsache.
Wir versichern zum Beispiel:
- Steuerberater/WP
- Rechtsanwälten und Notare
- Architekten und Ingenieure
- IT-Berater
- Unternehmensberater
- Immobilienmakler
- Werbeagenturen
- Energieberater
- Ernährungsberater
- Erziehungsberater
- Psychologischer Berater
- Farb-, Typ- und Stilberater
- Feng-Shui Berater
- Influencer/Blogger
- usw.


Haftpflichtversicherung
Cyberversicherung
Gebäude-/ Inventar- / Ertragsausfallversicherung
Unternehmervorsorge
Rechtsschutz
Modelle zur Personalbindung
D&O-Versicherung
Unternehmenskonten

Rechtsschutzversicherung
Nur „nice-to-have“, oder zwingend notwendiger Teil der unternehmerischen Risikoabsicherung?
Viele UnternehmerInnen halten das für einen unnötige Geldausgabe, oder wiegen sich allein mit der Meinung, „man habe ja eine“, in Sicherheit.
Beides ist mit Sicherheit falsch!
Fragen Sie doch einfach mal nach? Wer z.B. verklagt Ihre Versicherer, wenn die nicht, oder nur vollkommen ungenügend zahlen wollen ? Was denken Sie, welche Augenhöhe Sie bei Totalschäden allein damit erreichen?
Wer bezahlt Ihnen den vorprozessualen Streit mit dem Finanzamt, wenn die Ihnen einen falschen Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid vorlegen?
Wer finanziert die Kosten eines Streits um Ihren gewerblichen Mietvertrag, egal ob als Mieter oder Vermieter, und wer bezahlt Ihnen den Arbeitsrechtsprozess, oder den Stress mit den Behörden um etwa nicht dem Mindestlohngesetz entsprechenden Zahlungen?
Und das sind nur Beispiele.
Wirklich kreuzgefährlich wird es im Strafrecht. Anonyme Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen, kriminalpolizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter nach Arbeitsunfällen, Nettigkeiten wie der Vorwurf der Vorteilsannahme, Whistle-Blowing, Bestechung, Schwarzgeldannahme, die Liste könnte unendlich fortgeführt werden.
Wer sorgt für den Schutz Ihrer Reputation, die etwa notwendige Pressearbeit, wer übernimmt die Kosten Ihrer, und der Verteidigung Ihrer Mitarbeiter – die bestimmt nicht!
Auch Rechtsschutz hat etwas mit Existenzvorsorge zu tun, erst Recht im inhabergeführten Beratungsunternehmen.
Lassen Sie sich aufklären. Die von uns vielfach vorgefundenen Verträge sind nicht mehr als ein Feigenblatt.

Unternehmenskonten & Kapitalmarkt
Bisweilen werden erhebliche Kapitalrückrücklagen auf klassischen Betriebskonten geparkt. Natürlich sucht der vorsichtige Geschäftsleiter Alternativen, wenn möglich mündelsicher.
Das Zinstief zum einen, und die Inflationsraten zum anderen laufen jedoch diametral gegen diesen strategischen Ansatz. In Wahrheit wird Geld vernichtet – und das jährlich in Größenordnungen.
Ihre EBITs liegen zumeist weit unter dem Kaufkraftverlust, kaum nennenswerte Zinserträge nebst Bankgebühren, von den Einlagesicherungen Ihrer Hausbanken mal ganz abgesehen, knabbern an Ihren Bonitäten, zudem wissen Sie um die langfristig notwendigen Investitionen, die Ihnen die ESG-Kriterien auferlegen werden.
Wir glauben das Ihr Geld vor diesem Hintergrund an den Kapitalmarkt gehört. Und zwar schlau, täglich verfügbar, so risikolos und verwaltungsarm wie nur denkbar.
Etwa alles? Natürlich nicht! Wir halten 20 % dessen als Obergrenze für sinnvoll, und wir halten es für noch sinnvoller, diese 20 % über einen mehrjährigen Prozess in monatlichen Tranchen an den Kapitalmarkt zu bringen. Und das noch mit einem weiteren Vorteil: Dem Steuervorteil.
Letzteren werden Sie mit Einzelinvestments nicht erreichen. Wie betont, wir wollen etwas schlauer sein.
Bitte kommen Sie bei Interesse daran auf uns zu.

D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern & Prokuristen
Viele unserer Beraterkunden beschäftigen Geschäftsführer und/oder Prokuristen, die nicht, oder nicht mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, im Übrigen unbenommen der Frage, ob diese Menschen zum Familienkreis gehören, oder nicht.
Eine D&O-Versicherung hat existenzielle Bedeutung. Sowohl für das Unternehmen, als auch die versicherte Person.
Nicht selten liegen Fehler dieser Entscheidergruppe im 6-7 stelligen Euro-Bereich.
Zu teuer, oder falsch bestellte Dienstleister, grob fehlerhafte Kalkulation der Honorare, unterlassene Teilnahme am Wettbewerb, unzureichend geprüfte Verträge, Terminversagen, die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.
Eine D&O-Police kann Existenzen sichern, ist doch ihre Aufgabe der Schutz des Firmenvermögens, und die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.
Aus Sicht des den Fehler verursachenden, und der kann durchaus aus dem Familienkreis stammen, geht es dann auch darum, dessen Privatvermögen zu schützen, denn die Person haftet, Ihre rechtlichen Fundstellen wären die §§ 43 GmbHG oder 91 AktG, wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung dessen.
Wir verfügen im D&O-Bereich über den gesamten Markt, jedoch nur weniger Anbieter eignen sich wirklich.

Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, daß es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht?
Unabhängig davon, daß sich viele Beraterberufe darüber Gedanken machen, eine zu kaufen, trifft leider auf extrem viele unter Ihnen zu, daß selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben, im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen.
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes. Wir vermitteln keine Luftnummern.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Gerade ein Beratungsunternehmen kann diese Zertifizierung als wichtiges Argument gegenüber Neu- und Bestandskunden gut gebrauchen. Weil man sich absetzt, und die Problemlage auch erklären kann. Ein echtes Verkaufsargument: Für Sie!
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice. Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Daten werden vernichtet, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke.
Umso gefährlicher ist das für einen Beratungsunternehmer, weil er vielfach weitaus sensiblere Kundendaten verwaltet, als das ansonsten unternehmerischer, und datenschutzrechtlicher Standard ist. Sie wissen bisweilen so gut wie alles über Ihre Mandate, weil Sie davon leben, und weil Sie das auch gespeichert haben.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!

Haftpflichtversicherung
Für einige, insbesondere die Kammerberufe, besteht die Pflicht eine Deckung zu unterhalten, die Kammern wissen warum.
Für die nicht verkammerten Berufe liegen nur in Einzelfällen Pflichtdeckungen vor, die ohne Beibehalt und Nachweis die Berufsausübung untersagen, hier wissen zumindest die Gewerbeämter warum.
Ansonsten, und auch das ist unsere Berufspraxis, riskieren tatsächlich tausende derartiger Unternehmen täglich ihre Existenz, zumeist schlimmer noch, die Existenzen ihrer Kundinnen und Kunden.
In der Branche wird häufig von einer Berufshaftpflichtversicherung gesprochen, sind doch neben Personen- und Sachschäden, in vorderster Linie Vermögensschäden das eigentliche Risiko.
Wie sich das je nach Beraterberuf genau darstellt, welche Fallen im Einzelfall ein angeblich geeigneter Versicherer, wenn auch ohne böse Absicht, aufstellt, arbeiten wir heraus.
Für diejenigen die eine haben, und selbstverständlich auch alle anderen, die in ihren Versicherungsscheinen nur das Wort Betriebs-Haftpflichtversicherung lesen, und damit zum Kreis derer zählen, die vermutlich neben der eigenen, auch die Existenz ihrer Auftraggeber riskieren.

Gebäude-/Inventar-/Ertragsausfallversicherungen
Wenn Sie bereits über ein Betriebsgebäude verfügen, in jedem Fall aber Inventar besitzen ist schon einmal erhebliches Betriebsvermögen entstanden. Mit entsprechendem Umsatz wissen Sie, welche Konsequenzen der Umsatzausfall haben kann, wenn Ihr Firmensitz untergeht.
Ob Sie es glauben oder nicht: In der Breite des Marktes läuft in diesen Sparten so gut wie alles schief.
Wer hat eigentlich, und vor allem wann letztmals diese Werte ermittelt? Und vor allem wie?
In mehr als 30 Jahren Berufserfahrung haben wir in 9 von 10 Fällen Unterversicherung aufgedeckt, und nachgewiesen. Im Schadensfall hat bisher kein einziges unserer Unternehmensmandate eine Leistungskürzung hinnehmen müssen, darauf sind wir stolz.
Wir werden an dieser Stelle nicht aus dem Nähkästchen plaudern, vielleicht nur ein paar Hinweise:
Gebäudewerte ermitteln wir digital, satellitengestützt, und erreichen allein hierdurch einen verbindlichen Unterversicherungsverzicht.
Die sachgerechte Summenermittlung Ihres Inventars, oder der korrekten Versicherungssumme im Bereich der Betriebsunterbrechung benötigen im Gegensatz dazu die Fähigkeit, Teile Ihrer Bilanz, Ihrer GuV, und Ihres Anlagenverzeichnisses korrekt zu interpretieren.
Und was macht der Markt? Aufseiten der Versicherungsvermittler leider nur allzu oft die Frage: „Wieviel haben Sie denn so ?“ Wird z.B. auch die Frage gestellt, wieviel Original-Akten, Urkunden und Verträge schon gesetzlich in Papierform vorliegen, und somit bei Ihnen gelagert werden müssen, und was der Spaß kostet, die nach einem Brand- oder Wasserschaden wieder herzustellen?
Aufseiten der Versicherer gar keine (Rück-) Frage – im Gegenteil, die freuen sich auf Sie.
Weil im Schadensfall, neben der Anrechnung einer Unterversicherung, noch zig weitere Fallen gestellt werden, die Sie mit uns umschiffen können, ja sogar müssen.
Wer hier zu spät oder nicht handelt, den bestraft das Leben. Rein statistisch ist jeder von Ihnen alle 10 Jahre von einem existenzvernichtenden Großschaden betroffen.
Seien sie bitte gewarnt: Versicherer machen keine Gefangenen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Unternehmervorsorge - speziell für GmbH-Chefs
Schaffen Sie Liquidität, die vor dem Zugriff eines Insolvenzverwalters geschützt ist, Ihre Handelsbilanz nicht berührt, keine lebensbegleitenden Pensionsverpflichtungen Ihrem Nachfolger überhilft, und die Erbschaftssteuer Ihrer Hinterbliebenen zu jedem Zeitpunkt reduziert. Erheblich.
Wie das geht? Jedenfalls nicht in dieser kurzen Abhandlung, und ganz sicher nicht mit Versicherungen.
In jedem Fall aber wird es erhebliches Kapitalvermögen sein können, daß im Auszahlungszeitpunkt nur einem zusteht: Ihnen!
On top wird der Auszahlungszeitpunkt Ihrer GmbH, und ganz besonders Ihrem Nachfolger noch einen weiteren Vorteil verschaffen: Ein im Einzelfall bis zu 6-stelliges Steuergeschenk.
Denkt man das zu Ende, kann ein florierendes Unternehmen sogar mit einem „steuerlichen“ Verlustvortrag verkauft, oder dem Nachfolger übergeben werden.
Was das wiederum bedeutet, dürfte jedem von Ihnen klar sein.
Wir denken, dieser Überlegung gehört die Zukunft der Unternehmervorsorge, und wir haben das alles zu Ende gedacht.
Nichts für schwache Nerven, nichts für Hasenfüße, auch nichts für Ihre Steuerberater, die lehnen das vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit derartigen Modellen größtenteils ab. Häufig zu Unrecht.
Im Gegensatz dazu wenden Industrieunternehmen das Thema schon jetzt im großen Stil an, und die Begründung, die könnten sich das ja auch leisten, ist schlichtweg falsch.
Es ist neu. Es ist böse formuliert, eine Erfindung der steuerverschiebenden Wirtschaft.
Wie empfinden Sie eigentlich Steuerzahlungen? Hat irgendjemand mit Ihnen Mitleid, oder gewährt Ihnen Aufschub?
Alles eine Frage der Perspektive. Wenn Sie mehr über unsere Perspektive wissen wollen: Anruf oder E-Mail genügt. Sie entscheiden!

Modelle zur Personalbindung
Personalbindung & Personalgewinnung durch versicherungsbasierte, betriebliche Altersversorgung? Ein weiteres Märchen, und Sie können es vermutlich nicht mehr hören. Wir sorgen dafür, daß der von Ihnen angebotene Arbeitsplatz exakt das ist, was er sein sollte: Unverwechselbar und nicht austauschbar. „Change the game“! Wir zeigen Ihnen wie.




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