Essenzielle Versicherungen für Vereine & Verbände
Weniger Verbände, viel häufiger sind es Vereine, die ihre sachgerechte Risikoabsicherung unterschätzen.
Natürlich geht es um die Sicherung des Vereinsvermögens, nicht selten um den Erhalt der Gemeinnützigkeit, gelegentlich sind Fragen wie die Umsatzausfall oder fortlaufende Kosten zu thematisieren.
Immer im Focus bleiben die Vorstände, Geschäftsführer oder Prokuristen, sie haften doch im Einzelfall persönlich, auf die allgemeine Rechtsprechung zu verweisen, nur bei grob fehlerhaften Verhalten mit Schadensersatzansprüchen rechnen zu müssen, kann nach hinten losgehen.
Verbands-Geschäftsführern geht es im Grunde genommen ganz ähnlich. Auch sie haben, wie jeder andere Geschäftsführer dafür zu sorgen, daß es dem Verband gut geht. Speist sich doch der Umsatz überwiegend aus Mitgliedbeiträgen, denen erhebliche Verantwortung innewohnt.
Haftpflichtversicherung
Cyberversicherung
Gebäude-/ Inventar- / Ertragsausfallversicherung
Rechtsschutz
D&O-Versicherung
Deckungskonzepte für Verbandsmitglieder
Rechtsschutzversicherung
Nur „nice-to-have“, oder zwingend notwendiger Teil der unternehmerischen Risikoabsicherung?
Viele Vereine oder Verbände halten das für einen unnötige Geldausgabe, oder wiegen sich allein mit der Meinung, „man habe ja eine“, in Sicherheit.
Beides ist mit Sicherheit falsch!
Fragen Sie doch einfach mal nach? Wer z.B. verklagt Ihre Versicherer, wenn die nicht, oder nur vollkommen ungenügend zahlen wollen?
Was denken Sie, welche Augenhöhe Sie bei Totalschäden allein damit erreichen?
Wer bezahlt Ihnen allein die Kosten des vorprozessualen Streits mit dem Finanzamt, wenn die Ihnen einen falschen Steuerbescheid vorlegen?
Wer finanziert die Kosten eines Streits um Ihren gewerblichen Mietvertrag, egal ob als Mieter oder Vermieter, und wer bezahlt Ihnen den Arbeitsrechtsprozess, oder den Stress mit den Behörden um etwa nicht dem Mindestlohngesetz entsprechenden Zahlungen?
Und das sind nur Beispiele.
Wirklich kreuzgefährlich wird es im Strafrecht. Anonyme Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen, kriminalpolizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter nach Arbeitsunfällen, Nettigkeiten wie der Vorwurf der Vorteilsannahme, Bestechung, Schwarzgeldannahme, die Liste könnte unendlich fortgeführt werden.
Wer sorgt für den Schutz Ihrer Reputation, die etwa notwendige Pressearbeit, wer übernimmt die Kosten Ihrer, und der Verteidigung Ihrer Mitarbeiter – die bestimmt nicht!
Auch Rechtsschutz hat etwas mit Existenzvorsorge zu tun, erst Recht aus Sicht eines Vereins oder Verbandes.
Deckungskonzepte für Verbandsmitglieder
Speziell Innungen oder sonstige Berufsverbände bieten Rahmenverträge. Sei es zur Gewinnung neuer, oder aus Gründen der Besserstellung vorhandener Mitglieder.
Versicherer werden dann gerne Gastmitglieder, halten zu ihren Produkten Vorträge, sind Co-Sponsor der einen oder anderen Veranstaltung, und erhoffen sich hierdurch natürlich einen einfacheren Marktzugang.
Berechtigt. Führen doch Rahmenverträge zumeist zu besseren Konditionen, oder im Einzelfall der Hoffnung, man sei aufgrund des Volumens im Schadensfall besser unterstützt.
Wir beraten Verbände, machen all das, stellen aber nicht wirklich fest, daß die typische Bindung an den einen oder anderen „üblichen Verdächtigen“ die erhoffte Wirkung entfaltet.
Was nicht zwingend am Versicherer liegt.
Ist es doch vielmehr das Détail, oder die den jeweiligen Mitgliedsbetrieben innewohnenden Tätigkeitsfelder, die auch einem Rahmenabkommen natürliche Grenzen setzen.
Nutzen Sie unsere Erfahrungen. Als Versicherungsmakler müssen wir aus der Breite des Marktes heraus beraten.
Wir haben z.B. vor mehr als 15 Jahren eine über 100 Seiten starke Haftpflichtpolice entwickelt, und bis auf das letzte Wort des Vertrages selbst geschrieben, auf die die seinerzeit umfangreich befragten Versicherer keinen Pfifferling setzen wollten.
Man hatte schlichtweg Angst, sich eine hoch sensible und schadensintensive Branche weit unter Preis, und weit über den üblichen Leistungsaussagen einzukaufen.
Wir konnten jene Versicherer, die diese Police ablehnten, eines Besseren belehren.
Bis heute ist der Vertrag stabil, vielen Verbandsmitgliedern wurde geholfen – in Preis und bis zu 6-stelliger Leistung.
D&O-Versicherungen bei Fremdgeschäftsführern & Prokuristen
Alle unserer Vereins-/Verbandskunden müssen Vorstände berufen, wenn auch größtenteils ehrenamtlich. Sie beschäftigen Geschäftsführer und/oder Prokuristen, die naturgemäß nicht, oder in keiner Weise am Vereins- oder Verbandsvermögen beteiligt sind.
Eine D&O-Versicherung hat existenzielle Bedeutung. In erster Linie aus Sicht der jeweiligen Organe.
Nicht selten liegen Fehler dieser Entscheidergruppe im 6-7 stelligen Euro-Bereich.
Fehlerhafte Vertragsgestaltungen, Terminversagen, Verlust der Gemeinnützigkeit, die Liste kann unendlich fortgesetzt werden.
Eine D&O-Police kann, und hat bereits vielfach Existenzen gesichert. Die der Organe.
Wir verfügen im D&O-Bereich über den gesamten Markt, jedoch nur weniger Anbieter eignen sich wirklich.
Wenn Sie eine D&O-Police unterhalten prüfen wir die gerne, die unterscheiden sich wie Erde und Mond. Sowohl im Preis, als auch in der Leistung.
Wenn Sie als Vereinsvorstand, oder Verbandsgeschäftsführer grundsätzliches Interesse an einer derartigen Police haben, kommen Sie einfach auf uns zu.
Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, dass es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht?
Unabhängig davon, dass sich viele Vereine und Verbände darüber Gedanken machen, eine zu kaufen, trifft leider auf extrem viele unter Ihnen zu, das selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben, im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen. Wie würden von einem Cyberangriff betroffene Mitglieder reagieren, deren teilweise hoch sensible Daten Ihnen natürlich bekannt sind?
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – zu oft leider eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes. Wir vermitteln keine Luftnummern.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice. Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Daten werden vernichtet, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!
Cyberversicherung
Würden Sie jemals in ein Auto steigen, vom dem Sie wissen, dass es keine Bremsen hat?
Exakt das ist Cyberversicherung – zumindest im übertragenen Sinne.
Anders formuliert: Wer keine Cyberpolice unterhält, steigt in dieses Fahrzeug. Kein Scherz, keine billige Polemik.
Ist hierdurch der Abschluss einer Cyberversicherung quasi Pflicht?
Unabhängig davon, dass sich viele Vereine und Verbände darüber Gedanken machen, eine zu kaufen, trifft leider auf extrem viele unter Ihnen zu, das selbst beim Einkauf eines derartigen Vertrages überhaupt nicht sicher ist, auch eine Leistung zu erhalten.
Weil Ihre IT eben nicht das ist, was ein geeigneter Cyberversicherer verlangt, schlimmer noch, wenn fehlerhafte Angaben zwar in einen Vertrag geführt haben, im Schadensfall aber zwangsläufig zur Leistungsversagung führen. Wie würden von einem Cyberangriff betroffene Mitglieder reagieren,
deren teilweise hoch sensible Daten Ihnen natürlich bekannt sind?
Keine Pflicht also, weil die Kür fehlt – zu oft leider eine sachgerecht geführte IT.
Wir beraten das Cyber-Risiko anders als große Teile des Marktes. Wir vermitteln keine Luftnummern.
Wir können Ihnen, auch explizit ohne Bestehen einer derartigen Police, im Schadensfall helfen, egal wie Ihre IT aussieht, Sie müssen nur vor dem Schadensereignis auf uns zugekommen sein.
Wir können daneben digitale Lernplattformen für Ihr Personal herstellen, um Ihre Leute in die Lage zu versetzen, die wichtigsten Tretminen zu umgehen, und wir können Ihnen sogar ein IT-Audit bis hin zur ISO-Zertifizierung verschaffen.
Sie merken, wir reden bisher nicht über die Cyberpolice. Jetzt aber:
Wer den notwendigen, technischen Anforderungen Genüge tun kann oder will, der hat eine Deckung zu kaufen, es sei denn, man will sehendes Auges die Existenz riskieren!
Cyberschäden können in der Tat vernichtend sein. Sie werden mit Ansprüchen Dritter konfrontiert, Sie werden erpresst oder bestohlen, Ihre IT wird verseucht, Daten werden vernichtet, Ihre Reputation wird Opfer der sozialen Netzwerke.
Ein derartiger Versicherungsvertrag macht daher Sinn, und er ist bezahlbar.
Lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn bereits eine vermeintlich geeignete Deckung vorliegt!
Haftpflichtversicherung
Bereits hier ist auf die genaue Ausgestaltung der Deckung, ausgelöst durch die teilweise höchst unterschiedlichen Aktivitäten des Vereins oder des Verbandes zu achten.
Ist grundsätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung notwendig?
Kann auch eine klassische Betriebs-Haftpflichtdeckung hinreichen, und wenn ja, sind die Tätigkeitsfelder des Vereins oder des Verbandes vollständig erfasst?
Entspricht all das dem Vereinszweck, seiner Satzung, oder eher der täglichen Praxis? Versicherer machen hier keine Gefangenen, selbst wenn das tägliche Tun oder Unterlassen grundsätzlich der Gemeinnützigkeit dienen soll. Lassen Sie sich beraten.
Gebäude- & Inventarversicherungen
Wenn der Verein oder Verband über Betriebsgebäude verfügt, in jedem Fall aber Inventar besitzt ist schon einmal erhebliches Vereins-/Verbandsvermögen entstanden. Mit entsprechendem Mitgliedsbeitrag, oder dem Geschäftszweck des Vereins oder Verbandes entsprechenden, sonstigen Umsatzes wissen Sie, welche Konsequenzen ein Großschaden haben kann.
Ob Sie es glauben oder nicht: In der Breite des Marktes läuft in diesen Sparten so gut wie alles schief.
Wer hat eigentlich, und vor allem wann letztmals diese Werte ermittelt? Und vor allem wie?
In mehr als 30 Jahren Berufserfahrung haben wir in 9 von 10 Fällen Unterversicherung aufgedeckt, und nachgewiesen. Im Schadensfall hat bisher kein einziges unserer Mandate eine Leistungskürzung hinnehmen müssen, darauf sind wir stolz.
Wir werden an dieser Stelle nicht aus dem Nähkästchen plaudern, vielleicht nur ein paar Hinweise:
Gebäudewerte ermitteln wir digital, satellitengestützt, und erreichen allein hierdurch einen verbindlichen Unterversicherungsverzicht.
Die sachgerechte Summenermittlung Ihres Inventars, oder der korrekten Versicherungssumme im Bereich der Betriebsunterbrechung benötigen im Gegensatz dazu die Fähigkeit, Teile Ihrer Bilanz, Ihrer GuV, oder einfach nur Ihrer Einnahme-/Überschussrechnung und Ihres Anlagenverzeichnisses korrekt zu interpretieren.
Und was macht der Markt? Aufseiten der Berater leider nur allzu oft die Frage: „Wieviel haben Sie denn so?“ Wird z.B. auch die Frage gestellt, wieviel Original-Akten, Urkunden und Verträge schon gesetzlich in Papierform vorliegen, und somit bei Ihnen gelagert werden müssen, und was der Spaß kostet, die nach einem Brand- oder Wasserschaden wieder herzustellen?
Aufseiten der Versicherer gar keine (Rück-) Frage – im Gegenteil, die freuen sich auf Sie.
Weil im Schadensfall, neben der Anrechnung einer Unterversicherung, noch zig weitere Fallen gestellt werden, die Sie mit uns umschiffen können, ja sogar müssen.
Wer hier zu spät oder nicht handelt, den bestraft das Leben. Rein statistisch ist jeder von Ihnen alle 10 Jahre von einem existenzvernichtenden Großschaden betroffen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Modelle zur Personalbindung
Personalbindung & Personalgewinnung durch versicherungsbasierte, betriebliche Altersversorgung? Ein weiteres Märchen, und Sie können es vermutlich nicht mehr hören. Wir sorgen dafür, daß der von Ihnen angebotene Arbeitsplatz exakt das ist, was er sein sollte: Unverwechselbar und nicht austauschbar. „Change the game“! Wir zeigen Ihnen wie.
Senden Sie uns jederzeit eine Beratungsanfrage
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