Das strafrechtliche Risiko im Unternehmen – Rechtsschutz ist Pflicht
Zahlen und Fakten
In Deutschland werden jährlich rund 5 Millionen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingeleitet. Betrug / Untreue, Straßenverkehr, Diebstahl / Unterschlagung, Körperverletzung, Betäubungsmittelverstöße, vor allem aber die „sonstigen“ Straftaten machen den mit Abstand größten Teil aus.
„Bei uns ist alles sauber“? Natürlich. Was aber, wenn man Opfer einer anonymen Strafanzeige wird, was, wenn der Geschäftspartner, oder die eigene Technik versagt? Es zählt zu den Fakten, daß bei weitem nicht jedes Verfahren eingestellt wird, bei weitem nicht jeder Anwalt geeignet ist, und noch weniger Rechtsschutzversicherungen ausreichenden Deckungsschutz liefern.
Was nur wenige wissen: Egal ob ein Verfahren eingestellt, oder geführt wird. Selbst bei Einstellung oder Freispruch bezahlt Ihnen niemand die Kosten Ihrer Verteidigung. Die Staatskasse würde die sonstigen Verfahrenskosten bei Einstellung des Verfahrens gar nicht, und bei einem Freispruch nur zu ca. 1/10 der tatsächlichen Kosten übernehmen.
Und weiter: Professionelle Verteidiger liegen bei 500 Euro die Stunde aufwärts, und die braucht im Unternehmen jeder Einzelne. Vom Chef bis zum Azubi. Was denken Sie, wird passieren, wenn sich Ihre Leute das alles nicht leisten können?
Was ebenfalls nur wenige wissen: Selbst bei Einschluss des Strafrechts im bestehenden Firmen-Rechtsschutzversicherungen enden die begleiteten Gebühren bei den gesetzlich festgelegten Grenzen (RVO). Die nützen nichts, da Profis nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie mit denen freie Honorarvereinbarungen schließen. Wie gesagt: 500 Euro aufwärts pro Stunde.
Ursachen im Unternehmen – welche Bereiche sind betroffen?
Der anonyme Hinweis
Vorermittlungen oder Ermittlungsverfahren werden oftmals aufgrund anonymer Anzeigen eingeleitet, die z. B. durch Mitbewerber/Konkurrenten, gekündigte MitarbeiterInnen, Neider, Nachbarn, politisch Radikalen oder Ex-Partnern per Mausklick losgetreten werden.
Bereits bei begründeten Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltschaft eine Ermittlungspflicht!
Welche Bereiche stehen besonders im Fokus?
- Arbeitsunfälle mit Schwerverletzten oder Toten
- Abfallentsorgung
- Korruption
- Bestechung
- Schwarzgeldannahme, Schwarzarbeit
- Mindestlohngesetze, Datenrechtsverstöße
- Steuerhinterziehung
- Sozialbeiträge
- Produktfehler und Umweltvergehen
Von Existenzgefährdung bis Existenzvernichtung
Wer glaubt, er könne sich ein Strafverfahren leisten muß wissen, daß es immer 5-stellige und bis zu 7-stellige Kosten verursacht. Man sollte wissen, daß jede/r einzelne MitarbeiterIn mit den gleichen Kosten rechnen muß, und für jeden Einzelnen ein eigener Verteidiger beizustellen ist.
Man muß wissen, daß je nach Schwere Untersuchungshaft angeordnet werden kann, daß Kosten der Öffentlichkeitsarbeit entstehen, um die Reputation zu reparieren, und nicht Wenige während und nach einem Verfahren psychologische Beratung brauchen – das alles mit dem Ziel eines Freispruchs, und perfider Weise trotz eines Freispruchs.
Schon deshalb sind nur Straf-Rechtsschutzversicherungen wirklich geeignet, die Sie selbst bei einem Verbrechensvorwurf begleiten, und bis auf eine Ausnahme auch keine Rückforderungen erheben, wenn Sie verurteilt worden sind: Der Vorsatzverurteilung mit Strafbefehl, kurzum dem gerichtlich festgestellten Nachweis, bewusst und gewollt eine Straftat begangen zu haben.
Verfahrenskosten vs. Vertragskosten
Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen grundsätzlich mit 5-6-stelligen Verfahrenskosten rechnen, die Policen kosten überwiegend 3-stellige Prämien.
Soviel steht fest: Nur ein Verfahren, und die Kosten sind „drin“ – lebenslang.
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